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Mindestlohn, Corona, DHL: Das ändert sich im April


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Corona, Mindestlohn, DHL
Das ändert sich für Verbraucher im April


Aktualisiert am 31.03.2022Lesedauer: 4 Min.
Eine Frau trägt bei ihrem Einkauf eine FFP2-Maske: Nach dem 2. April könnte die gesetzliche Maskenpflicht im Einzelhandel fallen. Allerdings können die Geschäfte eine eigene Pflicht anordnen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau trägt bei ihrem Einkauf eine FFP2-Maske: Nach dem 2. April könnte die gesetzliche Maskenpflicht im Einzelhandel fallen. Allerdings können die Geschäfte eine eigene Pflicht anordnen. (Quelle: Sven Hoppe/dpa)

Der Frühling ist da und mit ihm zahlreiche Neuerungen. Für die einen gibt es mehr Lohn, die anderen profitieren bei der Steuer – und die nächsten zahlen drauf. Was für wen gilt.

Alles neu macht sprichwörtlich erst der Mai, aber auch im April müssen sich Verbraucher auf mehrere Änderungen einstellen. Manche sind erfreulich, weil sie mehr Geld bringen, andere führen zum genauen Gegenteil. Und wieder andere bedeuten schlicht eine Umstellung.

Welche Verbraucher die Änderungen im neuen Monat betreffen und was sie bedeuten, zeigt Ihnen unser Überblick.

Ende der Corona-Übergangsfrist

Zwei Wochen ließ der Bund die Länder noch weiter gewähren, nun ist aber wirklich Schluss: Nach dem 2. April können die Landesparlamente nur noch dann weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln beschließen, wenn sie für regionale Hotspots eine kritische Lage feststellen.

Allerdings herrscht Uneinigkeit darüber, ab wann es sich um einen solchen Hotspot handelt. Es gibt keine feststehenden Schwellenwerte. Am Montag sollen deshalb auf einer Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz offene Fragen geklärt werden.

Höhere Steuerpauschalen

Wer ab dem 1. April 2022 aus beruflichen Gründen umzieht, kann später in der Steuererklärung eine höhere Umzugskostenpauschale ansetzen. Sie steigt von 870 Euro auf 886 Euro. Für jede andere Person kommen 590 Euro hinzu (bisher 580 Euro). Als andere Personen zählen:

  • Ehe- oder Lebenspartner,
  • Kinder,
  • Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sollten Ihre Kinder nach dem Umzug Nachhilfe benötigen, können Sie das Finanzamt ab April zu einem größeren Teil an den Kosten beteiligen. Der Höchstbetrag steigt von 1.160 Euro auf 1.881 Euro, die Hälfte davon ist erstattungsfähig. Liegen die tatsächlichen Kosten über diesem abzugsfähigen Betrag, können Sie bis zu 75 Prozent des Höchstbetrags absetzen.

Ziehen Sie ab April erstmals berufsbedingt in eine eigene Wohnung, ist Umzugskostenpauschale deutlich niedriger. Sie liegt dann bei 177 Euro (vorher 174 Euro).

Post stellt DHL-Packstationen um

Aus der Kundenkarte wird eine App: Wollen Sie ein Paket ausdrücklich an einer Packstation abholen, benötigen Sie dafür ab April die Smartphone-Anwendung "Post & DHL". Es ist dann nicht mehr möglich, die Sendung mit Ihrer Kundenkarte aus der Station herauszuholen.

Stattdessen müssen Sie in der App auf Ihrem Smartphone die entsprechende Packstation auswählen. Ihnen wird dann ein QR-Code angezeigt. Diesen scannen Sie anschließend an der Station, indem Sie auf dem dortigen Bildschirm auf "Abholen" gedrückt haben. Das Fach mit Ihrem Paket öffnet sich. Lesen Sie hier, wie Sie sich bei Problemen mit Paketen bei DHL beschweren können.

Mehr Lohn für Zeitarbeiter

Der Mindestlohn für Leiharbeiter steigt zum 1. April auf 10,88 Euro in der Stunde von bisher 10,45 Euro. Damit liegt er über dem allgemein gültigen Mindestlohn in Deutschland, der aktuell 9,82 Euro beträgt.

Der generelle Mindestlohn soll im Juli dann auf 10,45 Euro angehoben werden. Mittelfristig plant die Bundesregierung eine Erhöhung auf 12 Euro.

Mehr Geld für Beamte

Auch für Beamte gibt es ab April mehr Geld. Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen erhöhen sich zum 1. April die monatlichen Zahlungen um 1,8 Prozent. Auszubildende bekommen 25 Euro mehr im Monat. Lesen Sie hier, was der Unterschied zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente ist.

Geänderte Statusfeststellung durch die Rentenversicherung

Manchmal sind Selbstständige und Freiberufler so eng in die Arbeitsabläufe ihrer Auftraggeber eingebunden, dass ihre Tätigkeit womöglich gar keine selbstständige mehr ist, sondern schon ein Angestelltenverhältnis besteht. Um zu klären, worum es sich handelt, gibt es das sogenannte Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Es schützt Auftraggeber davor, später womöglich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen. Zum 1. April gibt es mehrere Änderungen bei diesem Verfahren. Sie sollen es allen Beteiligten leichter machen, Rechts- und Planungssicherheit herzustellen.

Es geht dann nur noch darum, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt oder nicht. Die Rentenversicherung kann somit den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns feststellen.

Über die einzelne Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) entscheiden ab April hingegen die Krankenkassen als Einzugsstellen.

Einen Antrag auf Statusfeststellung können Auftraggeber wie Auftragnehmer künftig zudem auch schon stellen, bevor die Tätigkeit beginnt.

Kapitalpuffer für Immobilienkredite

Für Banken gilt ab 1. April ein zusätzlicher Kapitalpuffer, mit dem sie Wohnimmobilien-Kredite absichern müssen. Für Kunden bedeutet das: Darlehen werden tendenziell teurer – zusätzlich zu den ohnehin schon gestiegenen Kreditzinsen. Lesen Sie hier, was Sie alles als Sicherheit bei der Bank einsetzen können.

Auf Sommerreifen wechseln

"Von O bis O" – so lautet der Merksatz, um das Auto rechtzeitig umzurüsten. Während im Oktober die Winterreifen dran sind, sollten Sie rund um Ostern an die Sommerreifen denken.

Allerdings handelt es sich nur um eine Faustformel. Sollte das Wetter noch länger kühl sein, sollten Sie die Winterreifen entsprechend länger drauf behalten.

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