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Halbe Milliarde: Ryanair gewinnt Streit gegen deutschen Ferienflieger Condor


Hilfen von einer halben Milliarde
Ryanair gewinnt Streit gegen deutschen Ferienflieger Condor

Von reuters, dpa
Aktualisiert am 09.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Ryanair-Flugzeug (Symbolbild): Die Airline ist für ihren harten Preiskampf bekannt – und machte seinen Konkurrenten nun vor Gericht Schwierigkeiten.Vergrößern des Bildes
Ryanair-Flugzeug (Symbolbild): Die Airline ist für ihren harten Preiskampf bekannt – und machte seinen Konkurrenten nun vor Gericht Schwierigkeiten. (Quelle: NurPhoto/imago-images-bilder)

Bei den Corona-Hilfskrediten für Flugunternehmen wie Condor habe die EU-Kommission Fehler gemacht. Der Billiganbieter Ryanair hatte gegen die Millionenhilfen für seine Konkurrenten geklagt – und nun vor Gericht Recht bekommen.

Triumph für die Billig-Airline Ryanair : Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des Gerichtes der Europäischen Union Fehler bei der Genehmigung der Corona-Hilfskredite für den Ferienflieger Condor gemacht.

Der deutsche Staat hatte Condor mit 550 Millionen Euro Krediten in der Corona-Krise im vergangenen Jahr gestützt. Dagegen hatte der Billigflieger Ryanair aus Irland geklagt.

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Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht in Luxemburg. Praktisch hat das aber zunächst keine Folgen: Die Wirkung der Nichtigerklärung wurde ausgesetzt, bis die EU-Kommission einen neuen Beschluss gefasst hat. (Rechtssache T 665/20)

16 Klagen insgesamt gegen Staatshilfen

Europas größte Billigairline hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem Luxemburger Gericht erhoben, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Klagen gegen die EU-Genehmigung von Staatsgeldern für die skandinavische SAS, Finnair und Air France sowie den Corona-Hilfsfonds Spaniens für Unternehmen hatte das EU-Gericht abgewiesen.

In den Fällen der niederländischen Fluggesellschaft KLM und der portugiesischen TAP setzte sich Ryanair durch, denn das Gericht beanstandete die von der EU-Kommission angeführten Entscheidungsgründe. Die Behörde kann aber auch hier nachbessern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
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