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Traditionshändler Käthe Wohlfahrt vorerst gerettet


Schutzschirmverfahren
Weihnachtshändler Käthe Wohlfahrt vorerst gerettet

Von dpa
11.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Weihnachtsartikel-Hersteller Käthe WohlfahrtVergrößern des BildesDas damalige Weihnachtsdorf des Weihnachtsartikel-Herstellers Käthe Wohlfahrt in Rothenburg ob der Tauber. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/Archivbild/dpa)

Käthe Wohlfahrt kann aufatmen: Die Gläubiger stimmten einem Insolvenzplan zu und steuerten das Unternehmen damit aus den größten Unsicherheiten heraus. Aber: Herbe Einschnitte sind geplant.

Der Hersteller und Händler von Weihnachtsschmuck in Deutschland, Käthe Wohlfahrt, ist vorerst gerettet: Die Gläubiger stimmten am Mittwoch fast einstimmig dem Insolvenzplan zu, wie der Sachwalter mitteilte. Damit sei der Weg frei für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, von 20 der insgesamt 280 Mitarbeiter müsse sich das Unternehmen aber trennen.

Dafür bleibt Käthe Wohlfahrt in Familienhand: Die Familie Wohlfahrt hält auch weiterhin 100 Prozent der Anteile. Der Insolvenzplan umfasst ein Sanierungskonzept mit mehreren Umstrukturierungen – auch einige Filialen müssen dafür schließen. Sechs der 22 Käthe-Wohlfahrt-Läden in Deutschland werden ihre Türen trotz der Rettung nicht mehr öffnen.

Keine Sorge müssen sich laut der Mitteilung dagegen die Filialen in Berlin, Oberammergau, Heidelberg, Rüdesheim, Nürnberg, Bamberg und vor allem in Rothenburg ob der Tauber mit dem weltbekannten Weihnachtsdorf und dem Deutschen Weihnachtsmuseum machen. Hier werde das Unternehmen den Betrieb der ganzjährigen Weihnachtswelten fortsetzen.

Geschäft auf Weihnachtsmärkten brach weg

Auch das Sortiment wird sich durch die Maßnahmen etwas straffen, wie es weiter heißt. Zudem setze Käthe Wohlfahrt auf ein steigendes Wachstum im Onlinehandel, sowohl im eigenen Shop als auch bei externen Onlinehandelsplattformen. Auch aus dem Ausland werde man sich nicht zurückziehen: Käthe Wohlfahrt möchte an den internationalen Standorten in Großbritannien, Spanien, Frankreich, Belgien und in den USA sowie am saisonalen Verkauf auf nationalen und internationalen Weihnachtsmärkten festhalten.

Der Sachwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm, sprach von einem ein sehr guten Ergebnis für alle Beteiligten. "Die Gläubiger werden eine überdurchschnittlich hohe Quotenzahlung erhalten, der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt und das Traditionsunternehmen Käthe Wohlfahrt bleibt erhalten. Das sind gute Nachrichten, insbesondere für die rund 280 Mitarbeiter und die Vertragspartner."

Die Corona-Pandemie brachte Käthe Wohlfahrt wie viele andere Geschäfte in Bedrängnis. Weihnachtsmärkte sind nahezu gänzlich ausgefallen, zudem fehlte der internationale Tourismus. Das 1964 gegründete Familienunternehmen verkauft auf 60 Weihnachtsmärkten in Deutschland, aber auch im Ausland normalerweise Krippenfiguren, Baumschmuck und Nussknacker.

Verluste in Millionenhöhe

Nach der Absage der Märkte sei der Verkauf übers Internet zwar um 80 Prozent gestiegen, das könne die Verluste aber nicht ansatzweise ausgleichen. Diese sollen in die Millionenhöhe gehen. Durch die Unsicherheiten der Pandemie musste das Unternehmen ein Schutzschirmverfahren beantragen und ein gerichtliches Sanierungsverfahren einleiten.

Ein Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht. Das Verfahren kann in Eigenverwaltung durchgeführt werden, es muss rasch ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Voraussetzung ist die grundsätzliche Aussicht auf eine Sanierung des Betriebes, zudem muss das Unternehmen noch zahlungsfähig sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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