Urteil gefallen Rückschlag für Lindt: Schoko-Goldhase keine Farbmarke
Der bekannte Goldhase von Lindt ist nicht das einzige Schokohäschen, das goldig sein darf. Das urteilte jetzt ein Münchner Gericht. Der seit 20 Jahren schwelende Streit ist damit aber noch nicht beendet.
Der goldene Osterhase des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli ist keine geschützte Farbmarke. Der Streit darüber schwelt bereits seit 2000, nun hat das Münchner Oberlandesgericht in zweiter Instanz geurteilt und die Klage von Lindt abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Auf Basis des Gerichtsurteils von Ende Juli dürfen auch andere Firmen ihre Schokohasen vorerst weiterhin in goldener Farbe verpacken.
Durch ein Gutachten hatte der Hersteller demnach nachweisen wollen, dass die goldene Farbe stark mit der Marke verbunden werde. Den Richtern zufolge gehöre die Farbe aber nicht unmissverständlich zur Identität der Marke, weil auch andersfarbige Produkte im Sortiment seien. Beim "Nivea Blau", "Telekom-Magenta" oder "Milka-Lila" sei dies anders.
Der Schokohasen-Streit soll den Medienberichten zufolge nun vor den Bundesgerichtshof führen. Von Lindt & Sprüngli gab es dazu zunächst keine Angaben.
- Nachrichtenagentur dpa-AFX