BGH urteilt Dieselskandal: Vielfahrer erhalten womöglich gar keinen Schadenersatz
Wegweisendes Urteil vom Bundesgerichtshof: Kunden mit einem manipulierten VW-Auto bekommen weniger Schadenersatz, je länger sie bereits mit dem Wagen gefahren sind. Möglich ist auch, dass ihnen nichts mehr zusteht.
Wer viel mit seinem VW-Auto mit manipuliertem Dieselmotor gefahren ist, kann weniger Schadenersatz verlangen. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.
Der Schadenersatzanspruch werde durch die Nutzung des Fahrzeugs begrenzt. Der Abzug der zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer bei Vielfahrern kann sogar dazu führen, dass vom Schadenersatzanspruch nichts mehr übrig bleibt, entschied der VI. Zivilsenat. Außerdem haben geschädigte Kunden keinen Anspruch auf eine Verzinsung des Schadens.
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Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde 2014 einen gebrauchten VW-Passat mit – wie sich hinterher herausstellte – manipuliertem Dieselmotor für 23.700 Euro gekauft. Der Tacho zeigte 57.000 Kilometer. Als das Auto im Juni 2018 stillgelegt wurde, war der Kunde damit knapp 200.000 Kilometer gefahren.
Der BGH entschied nun rechtskräftig, dass damit der Schadenersatzanspruch komplett aufgezehrt ist. Auch eine Verzinsung des Schadens wegen sittenwidriger Täuschung wurde vom BGH verneint. Der Käufer erhält folglich kein Geld zurück.
Vielfahrer bekommen weniger Schadenersatz
Im Mai hatte der BGH VW wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Wegen der vorsätzlichen Täuschung haben die Käufer Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, müssen sich aber die zwischenzeitliche Nutzung anrechnen lassen und das Auto an VW zurückgeben.
Folge des Grundsatzurteils ist, dass Vielfahrer entsprechend wenig Geld zurückbekommen. Da der BGH jetzt auch erstmals Deliktzinsen verneinte, wird der Schadenersatzanspruch auch nicht durch Zinsen erhöht. Da Deliktzinsen mit vier Prozent jährlich berechnet werden würden, spart das BGH-Urteil VW erhebliche Summen.
Im Laufe des Donnerstags wird der BGH-Senat weitere Urteile im Dieselskandal verkünden. Darin geht es unter anderem um Ansprüche, wenn der Kauf erst nach Bekanntwerden des Skandals erfolgte. VW hatte im September 2015 Unregelmäßigkeiten bei den Dieselmotoren in einer Ad-hoc-Meldung eingeräumt. (AZ: VI ZR 354/19)
- Nachrichtenagentur Reuters