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Mehrwertsteuer sinkt ab 1. Juli: Müssen Firmen jetzt die Preise senken?


Ab Juli
Mehrwertsteuer sinkt: Was Sie jetzt beachten sollten

Von dpa, afp, t-online, mak

Aktualisiert am 01.07.2020Lesedauer: 4 Min.
Eine Frau beim Einkaufen in Corona-Zeiten (Symbolbild): Für Kunden könnte es in den nächsten Monaten etwas günstiger werden.Vergrößern des Bildes
Eine Frau beim Einkaufen in Corona-Zeiten (Symbolbild): Für Kunden könnte es in den nächsten Monaten etwas günstiger werden. (Quelle: Eibner Europa/imago-images-bilder)
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Die Mehrwertsteuer sinkt am 1. Juli auf 16 Prozent – auch der ermäßigte Satz beträgt ab dann nur noch fünf Prozent. Doch müssen Firmen das an die Kunden weitergeben? Oder darf ich eine Rechnung auch selbst kürzen?

Ab Juli zahlen Verbraucher in Deutschland für sechs Monate eine geringere Mehrwertsteuer. Deren allgemeiner Satz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Die Bundesregierung will durch die Mehrwertsteuersenkung die Konjunktur wieder ankurbeln.

Ökonomen des Münchner Ifo-Instituts errechnen, dass die Senkung der Mehrwertsteuer die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr um 0,2 Prozentpunkte oder 6,5 Milliarden Euro vergrößern wird. Zugleich bedeute die Senkung von 19 auf 16 Prozent vom 1. Juli bis zum Jahresende Steuerausfälle von 20 Milliarden Euro.

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Verbraucher können also profitieren, wenn sie in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember Waren geliefert und Dienstleistungen erbracht bekommen. Doch was sollten Kunden beachten? t-online.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Müssen Unternehmen nun die Preise senken?

Nein. Unternehmen, Dienstleistern und Geschäftstreibenden steht es nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Rahmen der üblichen Preisgestaltung frei, ihre Preise beizubehalten und dadurch ihre Gewinnspanne zu erhöhen.

  • Handelsexperte: Mehrwertsteuersenkung kommt kaum bei Kunden an

Das zu durchschauen, ist für Verbraucher nicht leicht: Denn laut sogenannter Preisangabenverordnung müssen Händler und Dienstleister ihren Kunden den Endpreis von Waren und Dienstleistungen in der Regel inklusive aller Steuern und Nebenkosten angeben.

Nur bei Verträgen, in denen die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist, können Verbraucher also kontrollieren, ob die Senkung weitergegeben wird oder nicht. Das ist zum Beispiel bei Handwerkern der Fall, die nach erbrachter Leistung eine Rechnung schicken.

Wichtig ist dabei: Als Kunde dürfen Sie Ihre Rechnungen nicht selbstständig pauschal um 3 Prozent kürzen. Denn der Mehrwertsteuersatz fällt zwar von 19 auf 16 Prozent – mathematisch entspricht das aber nicht einem Rabatt von 3 Prozent, sondern nur von rund 2,5 Prozent. Wer einseitig Forderungen kürzt, gerät zudem unter Umständen automatisch in Verzug mit seinen Zahlungen, warnen Experten.

Werden Preise vom 1. Juli an neu ausgezeichnet?

Nicht unbedingt. Wenn Händler und Anbieter von Dienstleistungen die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben wollen, müssen sie die Preisauszeichnung in den Regalen oder auf Aushängen nicht auf einen Schlag ändern.

Sie können vielmehr auch Rabatte an der Kasse gewähren (siehe unten). Dabei kann der Händler außerdem frei entscheiden, ob dies für das gesamte Sortiment oder nur für bestimmte Produkte oder Warengruppen gelten soll, erklärt die Verbraucherzentrale.

Wo wird die Steuer erst an der Kasse abgezogen?

Händler haben die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer erst an der Kasse abzuziehen. Das hat den Vorteil, dass nicht alle Waren umetikettiert werden müssen – was viel Geld spart. Eine Auswahl an Händlern, bei denen die Mehrwertsteuer erst an der Kasse abgezogen wird, finden Sie hier:

  • Aldi Nord
  • Aldi Süd
  • Globus
  • dm
  • Rossmann
  • Müller
  • Obi
  • Bauhaus

Andere Händler wie Lidl, Kaufland oder Netto Marken-Discount ändern die Preise am Regal. Dann sehen Kunden direkt, wie hoch der Preis nun ist.

Werden die Preise jetzt krumm?

Ja, das kann gut sein. Bislang endeten viele Preise auf der Ziffer neun, also beispielsweise 79 Cent. Damit könnte nun teilweise Schluss sein. Dadurch, dass viele Supermärkte oder Discounter die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben, könnten diese Neun-Cent-Preise entfallen – und "krumme" Preise entstehen.

Was gilt, wenn eine Ware früher bestellt wurde, aber erst nach dem 1. Juli geliefert wird?

Entscheidend ist in der Regel das Datum der Lieferung oder der erbrachten Leistung. Wird die Lieferung verschickt, dann gilt das Versanddatum, also nicht das der Bestellung.

Ein Beispiel: Hat ein Kunde am Anfang des Jahres ein Angebot für eine Renovierung eingeholt, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 ausgeführt werden soll, darf der Rechnung nur die 16-prozentige Mehrwertsteuer zugrunde gelegt werden.

Dass im Kostenvoranschlag noch 19 Prozent angesetzt worden sind, ist nun unerheblich. Auch wenn der Handwerker seine Rechnung erst nach dem 31. Dezember 2020 verschickt, gilt dennoch der 16-prozentige Mehrwertsteuersatz aus dem Zeitraum der erbrachten Leistung. Das gilt so auch für Teilleistungen.

Ist dagegen ein Bruttopreis verabredet worden, der die Mehrwertsteuer mit einschließt, bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Summe – unabhängig vom aktuell geltenden Mehrwertsteuersatz.

Was gilt, wenn eine Ware schon angezahlt wurde?

Haben Sie beim Kauf einer Ware, die nach dem 1. Juli geliefert wird, eine Anzahlung geleistet, müssen Sie bei der Endrechnung nur den reduzierten Umsatzsteuersatz von 16 Prozent bezahlen – und zwar auf die gesamte Summe. Das heißt: Die Rechnung muss korrigiert werden, auch für die bereits geleistete Anzahlung.

Kunden haben dann also mit der geleisteten Anzahlung schon einen höheren Anteil an der Gesamtsumme bezahlt. Das gilt aber nur dann, wenn der Nettopreis plus Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Wie ist das mit einem Umtausch?

Beim Umtausch von Waren wird der ursprüngliche Vertrag rückgängig gemacht und ein neuer Vertrag geschlossen. Wird ein Gegenstand ab dem 1. Juli umgetauscht, gilt für die neue Ware der Steuersatz von 16 beziehungsweise 5 Prozent, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Es muss dadurch für den Kunden aber nicht unbedingt billiger werden. Denn auch für den neuen Artikel kann der ursprüngliche Endpreis fortbestehen.

Verwendete Quellen
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