Neuer Plan Bundesrat will Pfand auf alle Getränke
Die Art der Getränke könnte beim Mehrwegpfand bald keine Rolle mehr spielen. Der Bundesrat will den Pfand auf alle Dosen und Flaschen ausweiten. Das Problem: Sanktionen für die Umsetzung gibt es bisher noch nicht.
Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen auszudehnen. Die Entschließung, die Hessen und Baden-Württemberg angeregt hatten, fasste die Länderkammer am Freitag in Berlin. Darin heißt es, die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, wie der Bundesrat mitteilte.
Übergangsfristen sollen dem Handel bei der Umstellung helfen. Voraussetzung solle zudem sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Recycling-Materialien auch gut zu verwerten sind.
Sanktionen für Umsetzung gibt es noch nicht
Die Zielmarke für den Mehrweg-Anteil bei Getränken wird in Deutschland längst nicht erreicht. Sanktionen gibt es dafür nicht. Seit 2019 sind Supermärkte verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden.
Außerdem wurde die Pfandpflicht ausgeweitet auf Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure – etwa Apfelschorlen aus Nektar – und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent. Es gibt aber weiterhin pfandfreie Getränke, etwa Säfte.
- Nachrichtenagentur dpa