t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Lufthansa: Eilantrag gegen Streik von Gericht abgelehnt – Flüge gestrichen


Wegen angekündigtem Streik
Lufthansa streicht 1.300 Flüge

Von dpa
Aktualisiert am 06.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Player wird geladen
Flugzeuge bleiben am Boden: Das haben die streikenden Flugbegleiter vor. (Quelle: reuters)

Noch kämpft die Lufthansa vor Gericht gegen die Streiks ihrer Flugbegleiter. Doch die Auswirkungen auf den Flugplan sind bereits heftig. Von den Flugstreichungen sind rund 180.000 Passagiere betroffen.

Die Lufthansa hat wegen des ab Donnerstag angekündigten 48-Stunden-Streiks der Flugbegleiter 1.300 Flüge gestrichen. In dem am Mittwoch veröffentlichten Sonderflugplan fallen am Donnerstag 700 und am Freitag 600 von jeweils rund 3.000 Verbindungen der gesamten Lufthansa-Gruppe aus, wie das Unternehmen mitteilte.

In der Grundzahl sind auch zahlreiche Flüge nicht bestreikter Unternehmen wie Swiss, Austrian, Edelweiss oder Brussels Airlines enthalten. Die Gewerkschaft Ufo hatte sich vorbehalten, den Streik bei der Lufthansa-Kernmarke auch noch auf weitere Flugbetriebe auszuweiten. Den Kunden hat Lufthansa bereits umfangreiche und kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten angeboten.

Lufthansa vor Gericht: Was ist passiert?

Zuvor hatte die Lufthansa vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine juristische Niederlage erlitten, kündigte aber unmittelbar danach an, beim Landesarbeitsgericht in die Berufung zu gehen. Damit könnte noch am Mittwoch eine zweite Gerichtsverhandlung um die Rechtmäßigkeit des Streiks der Gewerkschaft Ufo stattfinden. Das Landesarbeitsgericht hatte zunächst aber noch keinen Termin festgelegt.

Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz den Eilantrag des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt. Nach kursorischer Einschätzung seien die Tarifverträge korrekt gekündigt worden und der Streikbeschluss gültig, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Angriffe der Lufthansa-Anwälte gegen die kurzfristig geänderte Arbeitskampfordnung der Gewerkschaft lehnte die Richterin ab. Hier handele es sich um interne Regelungen der Ufo ohne Außenwirkung. Es gebe auch keine offenkundigen Zweifel an der Tariffähigkeit, die das Bundesarbeitsgericht der Ufo zuletzt in einem Urteil von 2014 bestätigt habe.

Der Gewerkschafts-Vizevorsitzende Daniel Flohr sagte die Teilnahme an dem für Mittwochabend angesetzten Krisengespräch mit Lufthansa-Chef Carsten Spohr ab, da man mit der Berufung beschäftigt sei. Er schätze das Gespräch, an dem auch Vertreter der Verdi und der in Gründung befindlichen Cabin Union teilnehmen sollten, ohnehin als "PR-Coup" des Lufthansa-Chefs ein. Eine Lösung der Probleme sei dort nicht zu erwarten.

Jetziger Ufo-Vorstand für Tarifverhandlungen nicht gestattet

In der Gerichtsverhandlung hatte Lufthansa der Gewerkschaft noch sofortige Vorverhandlungen zu tariflichen Themen angeboten, die aber erst mit dem neu zu wählenden Ufo-Vorstand ab dem 15. Februar 2020 finalisiert werden könnten. Den jetzigen Vorstand lehne man weiterhin als nicht vertretungsberechtigt ab, erklärte der Lufthansa-Anwalt. Ufo verlangte hingegen sofortige Tarifverhandlungen auf Augenhöhe mit dem aktuellen Vorstand.

Als letzte Möglichkeit zur Verhinderung des Streiks könnte Lufthansa auch eine Schlichtung verlangen, was aber letztlich auf eine Anerkennung des Ufo-Vorstands hinausliefe. Die Gewerkschaft würde dies befürworten, sagte ihr Sprecher Nicoley Baublies.

Was fordert Ufo?

Ufo fordert für die rund 21.000 Lufthansa-Flugbegleiter höhere Spesen und Zulagen sowie besseren Zugang für Saisonkräfte in reguläre Anstellungsverhältnisse. In dem gesamten Tarifkonflikt geht es aber hauptsächlich um die vom Konzern aufgeworfene Frage, ob Ufo überhaupt noch Tarifverträge für das Kabinenpersonal durchsetzen kann.


Zumindest angedroht ist zudem die Ausweitung auf vier weitere deutsche Flugbetriebe des Konzerns inklusive der Eurowings. Für diese Flugbetriebe gibt es jeweils separate Tarifforderungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website