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Bei Aldi werden vermehrt Taschen kontrolliert


Ist das erlaubt?
Bei Aldi werden vermehrt Taschen kontrolliert

Von t-online
15.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Frau mit Rucksack im Supermarkt: Darf das Personal eines Supermarktes die Taschen von Kunden durchsuchen?Vergrößern des Bildes
Frau mit Rucksack im Supermarkt: Darf das Personal eines Supermarktes die Taschen von Kunden durchsuchen? (Quelle: Vera_Petrunina/getty-images-bilder)

In einer Filiale von Aldi Süd in Neuss werden derzeit vermehrt Taschen kontrolliert. Die Kunden sind sauer.

Offenbar ohne einen begründeten Verdacht werden in einer Filiale von Aldi im nordrhein-westfälischen Neuss derzeit vermehrt Trolleys, Taschen und Rucksäcke kontrolliert. Viele Kunden sind davon genervt. Sind solche Überprüfungen überhaupt erlaubt?

Taschenkontrollen ohne konkreten Verdacht sind nicht erlaubt

Willkürliche Taschenkontrollen im Supermarkt sind eigentlich unzulässig. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Kontrollen seien nur dann erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht bestehe. Das ist etwa der Fall, wenn jemand dabei beobachtet wurde, wie er etwas in seine Tasche gesteckt hat. Das Ladenpersonal darf dann die Personalien des vermeintlichen Diebes aufnehmen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Nur diese darf ihn durchsuchen.

Eine Tascheninspektion ohne konkreten Verdacht stellt laut Verbraucherzentrale einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Kunden müssen einer solchen Aufforderung nicht nachkommen.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale NRW
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