Reisepass bis Heckenschnitt Was sich ab März für Verbraucher ändert
Zum Monatsanfang stehen wieder einige Änderungen und Neuregelungen an. Ab März gibt's unter anderem Neues zu Bausparverträgen, Reisepässen, Kennzeichen und zum Naturschutz.
Im Folgenden finden Verbraucher die wichtigsten neuen Regelungen.
Sicherungsgrenze für Bausparguthaben sinkt
Der Bundesgerichtshof hat Bausparkassen vor einigen Tagen grünes Licht für die massenhafte Kündigung gut verzinster Bausparverträge gegeben, die mindestens seit zehn Jahren zuteilungsreif sind. Entsprechende Kündigungsschreiben dürften zeitnah verschickt werden.
Ab 1. März gilt zudem eine Regelung, mittels derer sich mehrere Anbieter noch von einer weiteren Altlast befreien werden: Ab dann sind Einlagen von vielen Bausparkunden nur noch bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesichert.
Die zehn im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF) vertretenen privaten Bausparkassen lösen den BESF zum 28. Februar auf. Betroffen sind allerdings lediglich rund 20.000 Bausparverträge - vor allem aus dem Kreis institutioneller Anleger. Bausparguthaben bis 100.000 Euro sind durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
Neue Reisepässe
Vom 1. März an werden an Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit veränderte Reisepässe ausgegeben. Das neue Dokument wird fälschungssicherer und soll so auch vor Missbrauch geschützt sein. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesdruckerei, Ulrich Hamann, sprach von 99,9 Prozent Fälschungssicherheit.
Dafür sorgen neue zusätzliche Sicherheitsmerkmale sowie eine etwas kleinere und flexiblere Passdecke. Aus dem Sicherheitskonzept des Personalausweises übernommen wurde die Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden. Dieser ist mit der Dokumentennummer sowie dem Namen des Passinhabers beschriftet.
Der Pass soll 60 Euro kosten - einen Euro mehr als bisher. Für bis zu 24-Jährige bleibt es wie bisher bei 37,50 Euro. Alte Pässe behalten bis zu deren regulärem Ablauf ihre Gültigkeit.
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Ab Mittwoch benötigen alle Mofas, Mopeds und Motorroller wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Auch Quads, manche E-Fahrräder, motorisierte Krankenfahrstühle und Mini-Cars mit nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum fallen unter diese Regelung.
Das Nummernschild wechselt jährlich und ist im Versicherungsjahr 2017/2018 schwarz. Das zuletzt grüne Kennzeichen darf dann nicht mehr benutzt werden.
Hecke schneiden verboten
Auch für Hobbygärtner ändert sich etwas zum Monatsanfang: Wer seine Hecke stark stutzen oder einen größeren Strauch entfernen will, muss das spätestens am 28. Februar erledigt haben. Radikale Rodungsarbeiten dürfen dem Tierschutz zuliebe in der Zeit von 1. März bis 30. September nicht vorgenommen werden.
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Erlaubt sind hingegen sogenannte Form- und Pflegeschnitte im Garten. Trotzdem sollte man hierbei selbstverständlich auf brütende Tiere besondere Rücksicht nehmen.
Rauchverbot im Wald
Noch etwas zum Naturschutz: Ab 1. März herrscht in allen Wäldern Deutschlands Rauchverbot. Grund ist die - je nach Wetterlage - hohe Waldbrandgefahr. Im und am Wald dürfen dann abseits von speziell dafür vorgesehenen Plätzen auch keine Lager- oder Grillfeuer entfacht werden.
Zudem dürfen auf Wiesen und Waldwegen keine Autos, Motorräder und Nutzfahrzeuge abgestellt werden, da ihre heiß gelaufenen Katalysatoren Feuer entfachen können.
Diese Vorschriften gelten nach Angaben der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald bis zum 31. Oktober.
Umstellung auf neues Antennen-Fernsehen DVB-T2
Ab Ende März wird es zudem für Fernsehzuschauer ohne Satellitenschüssel oder Kabelanschluss ernst: Ab 29. März beginnt in vielen Regionen Deutschlands der Wechsel des Übertragungsstandards von DVB-T auf DVB-T2. Ohne entsprechende technische Nachrüstungen werden sich Fernsehsendungen dann über Antennen in vielen Fällen nicht mehr gucken lassen.
Gaspreise sinken
Im Gegensatz zu Strom wird Gas in diesem Jahr bei vielen Anbietern günstiger. 274 Gasgrundversorger haben seit Anfang 2017 ihre Preise um durchschnittlich 6,3 Prozent gesenkt oder werden dies noch bis Ende März tun.
Familien (Verbrauchsannahme jährlich 20.000 kWh) werden im Schnitt um 91 Euro entlastet. In der Spitze sinken die Preise um bis zu 13,8 Prozent. Nur fünf Grundversorger haben seit Jahresanfang ihre Gaspreise erhöht.
Der Durchschnittspreis für 20.000 kWh Gas hatte im Januar 2017 ein historisches Tief erreicht. Die Grundversorger konnten sinkende Netznutzungsentgelte teilweise an die Endverbraucher weitergeben.