Mietrecht Vandalismus-Versicherung muss von allen Mietern bezahlt werden
Die Ausgaben für eine Vandalismus-Versicherung sind Betriebskosten, die auf alle Mieter eines Hauses umgelegt werden dürfen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor hervor, auf die der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin in der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" hinwies (Az.: 6 S 273/05[094]).
Bereits das Amtsgericht hatte in erster Instanz seine Entscheidung damit begründet, dass Vandalismus vergleichbar sei mit Einwirkungen von außen wie Unwetter, die durch Sachversicherungen abgedeckt werden können. Es bestehe lediglich der Unterschied, dass gegebenenfalls ein Dritter haftbar gemacht werden kann, wenn er denn zu ermitteln ist. Dies sei aber besonders in großen Wohnanlagen in der Regel nicht der Fall. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an.
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