Wohnungswechsel Ein Übergabeprotokoll schützt vor Überraschungen
coremedia:///cap/resources/18949224/thumbnailWer sich beim Auszug aus der Mietwohnung Ärger ersparen will, sollte ein Übergabeprotokoll anfertigen. Das bietet nicht nur dem Mieter Vorteile. Auch der Vermieter sichert sich für den Streitfall ab. Das Protokoll sagt allerdings nichts darüber aus, wer später die Mängel beseitigen muss. Ein Übergabeprotokoll halte fest, in welchem Zustand die Wohnung bei Mietbeginn oder Mietende ist, so Andreas Stücke von "Haus & Grund". Zudem diene es vor Gericht als Beweis. Wer Mängel bei der Übergabe schriftlich auflistet, kann also im Vornherein vermeiden, dass sie zum Streitfall werden.
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Übergabeprotokoll schützt beide Seiten
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