Bausparen Abschlussgebühr für Bausparverträge rechtens
coremedia:///cap/resources/18084576/thumbnailBausparkassen dürfen für den Abschluss eines Vertrages eine Gebühr verlangen. Das hat das Landgericht Heilbronn in einem Musterverfahren zwischen der Bausparkasse Schwäbisch Hall und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme ist demnach zulässig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Verbraucherzentrale in Berufung gehen will. (Az.: 6 O 341/07 Bm)
Ratgeber - Aktuelle Mietrechturteile
Kaltmieten bei Neubauten - Die zehn teuersten Städte
Gegenleistung für Gebühr vorhanden
Verbraucherschützer geben nicht auf
"Existenz des Bausparens bedroht"
"Gebühren dennoch zurückfordern"
Bausparen weiter sehr beliebt
Mehr Themen:
Statistik - Baugenehmigungen auf neuem Tiefstand
Liquiditätsengpass - In Dubai geht das Zittern weiter
Gewerbeimmobilien - Nachfrage bricht 2008 ein
Urteil - Preisabzocke am Bau verboten
Hertie - Kaufhäuser ohne Mietverträge
Internationale Immo-Preise - Deutsche Häuser besonders günstig
Luxus - Die teuersten Villen weltweit