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Bundesverfassungsgericht kippt umstrittenen Berliner Mietendeckel


Umstrittenes Gesetz
Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Von reuters, dpa, fls

Aktualisiert am 15.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Sonnenaufgang über der Hauptstadt: In Berlin gilt der Mietendeckel ab sofort nicht mehr.Vergrößern des Bildes
Sonnenaufgang über der Hauptstadt: In Berlin gilt der Mietendeckel ab sofort nicht mehr. (Quelle: imago-images-bilder)

Der Berliner Mietendeckel ist laut Bundesverfassungsgericht ungültig. Das Gesetz sei nichtig, heißt es in einer Entscheidung. Mieter müssen sich nun auf Nachzahlungen einstellen.

Der Berliner Mietendeckel ist ab sofort nicht mehr gültig. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig. Das von der rot-rot-grünen Koaltion verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren, rückwirkend auf dem Stand von Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.

Es drohten Bußgelder von bis zu 500.000 Euro

Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Mietendeckel-Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.

Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag angestoßen. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt hatten, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.

Vonovia will auf Nachzahlungsforderung verzichten

Zehntausende Berliner müssen nun damit rechnen, dass sie Nachzahlungen an ihren Vermieter leisten müssen. Nicht betroffen davon werden die Mieter beim Immobilienkonzern Vonovia sein.

Den Mietern sollten "keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen", kündigte das Unternehmen nach der Karlsruher Entscheidung am Donnerstag an. Vonovia verzichte somit auf Mietnachforderungen in einer Höhe von rund zehn Millionen Euro.

Schlappe für den Berliner Senat

Berlins Bausenator Sebastian Scheel (Linke) sagte am Donnerstag nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts, er habe mit einer anderen Entscheidung des Gerichts gerechnet. "Die Kompetenz für das Wohnungswesen fällt seit der Föderalismusreform 2006 in die alleinige Zuständigkeit der Länder", erklärte Scheel. "Der soziale Friede ist durch steigende Mieten und die damit verbundene Verdrängung in Gefahr. Es ist die zentrale Aufgabe von Politik, dem nicht tatenlos zuzusehen."

Nun sei es die Aufgabe des Bundes, entweder ein wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichert, oder den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen.

"Im Senat werden wir am Dienstag über die Konsequenzen aus dem Urteil beraten", so Scheel weiter. "Dabei sieht sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln."

Berliner Opposition kritisiert den Senat

Die Berliner Oppositionsparteien freuten sich über die Entscheidung aus Karlsruhe und schossen sogleich gegen den Berliner Senat. "Die Linkskoalition legt nicht zum ersten Mal ein fragwürdiges Rechtsverständnis an den Tag – dieses Mal sind die Auswirkungen des dilettantischen Verhaltens aber besonders schädlich für die Menschen in unserer Stadt", sagte der Fraktionschef der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja.

Auch der Berliner CDU-Vorsitzende Kai Wegner bezeichnete die Entscheidung aus Karlsruhe als "empfindliche Niederlage für den Senat". Die Berliner Regierung habe Mieterinnen und Mieter mit einem "falschen Mietendeckelversprechen getäuscht", erklärte er. Zugleich forderte er einen Fonds für soziale Härtefälle und die Umsetzung bestehender Mieterschutzmaßnahmen des Bundes wie beispielsweise die Mietpreisbremse.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters und dpa
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