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Grundsteuer: Mieter sollen nicht länger Kosten tragen


Nebenkosten
Grundsteuer: Mieter sollen nicht länger Kosten tragen

Von afp, sm

09.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Wohnhaus in Berlin Prenzlauer-Berg: Vor allem Eigentümer profitieren von einer intakten Infrastruktur, die unter anderem von der Grundsteuer getragen wird.Vergrößern des Bildes
Wohnhaus in Berlin Prenzlauer-Berg: Vor allem Eigentümer profitieren von einer intakten Infrastruktur, die unter anderem von der Grundsteuer getragen wird. (Quelle: Nikada/getty-images-bilder)

Die Mieter zahlen, die Vermieter profitieren – bislang können Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Das soll sich ändern, fordert das Land Berlin. Denn: Eigentum verpflichtet.

Berlin prescht erneut vor: Nach dem Vorstoß zum Mietendeckel, der Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen soll, nimmt das Land jetzt die Nebenkosten ins Visier – genauer gesagt die Grundsteuer. Diese soll künftig nicht mehr von den Mietern getragen werden. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, werde der Berliner Senat am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative beschließen. Derzeit wird die Grundsteuer in der Regel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

"Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz"

Dieser Praxis wolle der Berliner Senat mit dem "Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz" nun einen Riegel vorschieben. Von der damit erforderlichen Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch würden fast 58 Prozent aller deutschen Haushalte profitieren, heißt in dem Bericht unter Berufung auf den Gesetzentwurf.

Wie groß die Erfolgsaussichten der Berliner Initiative im Bundesrat sind, lässt sich noch nicht abschätzen. Die Grundsteuer sei für die Mieter "ein relevanter Kostenfaktor", heißt es dem Bericht zufolge in dem Berliner Gesetzentwurf. Das gelte auch deshalb, weil vielen Haushalten "in den letzten Jahren durch steigende Mieten reale Kaufkraft verloren gegangen" sei.

Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie wird jährlich fällig und ist quartalsweise an die Gemeinde zu entrichten. Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, Besitzer von Mietshäusern zahlen dagegen oft vierstellige Beträge.

Eigentum verpflichtet

"Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen", sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der "Süddeutschen Zeitung". Mit der Berliner Initiative könne diese Steuer nicht mehr umgelegt werden – "damit sinken die Nebenkosten und wir entlasten die Mieterinnen und Mieter".

Es seien vor allem die Eigentümer, "die von einer intakten Infrastruktur profitieren, welche über die Grundsteuer finanziert wird", führt der Berliner Gesetzentwurf aus. Dies trage "zum Werterhalt, zur Wertsteigerung ihrer Immobilien bei und beeinflusst auch die zu erzielende Miethöhe". Deswegen solle mit dem Gesetzentwurf die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter beendet werden.

SPD für Entlastung der Mieter – CDU dagegen

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Mieter ebenfalls von der Grundsteuer entlasten. In der großen Koalition sperrt sich aber die Union gegen dieses Anliegen. Jan-Marco Luczak (CDU), Mietrechtsexperte in der Unionsfraktion, sagte der "SZ", die Umlagefähigkeit zu streichen, sei "ein Irrweg".

Er warnte vor einer Mehrbelastung aller Mieter. Denn die Eigentümer würden zum Ausgleich bei Neuvermietungen die Kaltmieten erhöhen. Das führe dann "zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete und gibt damit allen Vermietern größeren Spielraum für Mietsteigerungen". Der Vorschlag sei deshalb "absurd".

Luczak sagte, er sehe stattdessen zum Beispiel den Berliner Senat in der Pflicht. Er könnte in der Hauptstadt in eigener Verantwortung "den Grundsteuerhebesatz senken – auch das würde zu einer sofortigen und spürbaren Entlastung der Mieter führen".

Über eine Reform der Grundsteuer wird derzeit beraten, sie soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Die Steuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung wegen veralteter Werte verworfen hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Süddeutsche Zeitung
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