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Änderungen für Verbraucher im September: Abgasnorm, Waffentransport und Co.


Neuerungen im September
Arzttermine, Waffen, Diesel: Das ändert sich für Verbraucher

Von t-online, sm

Aktualisiert am 02.09.2019Lesedauer: 5 Min.
Landarzt Lothar Kruse untersucht einen Patienten (Archivbild): Fachärzte erhalten ab September neue Anreize für eine schnelle Terminvergabe.Vergrößern des Bildes
Landarzt Lothar Kruse untersucht einen Patienten (Archivbild): Fachärzte erhalten ab September neue Anreize für eine schnelle Terminvergabe. (Quelle: Jens Büttner/dpa)

Schnellere Terminvergabe für Patienten, sichere Bankgeschäfte im Internet, ein neuer Abgastest für Neuwagen – diese und weitere Neuerungen treten im September in Kraft.

Im ersten Herbstmonat des Jahres gibt es wieder einige gesetzliche Änderungen und Neuregelungen für Verbraucher in Deutschland. Kassenpatienten sollen nicht mehr so lange auf einen Termin bei einem Arzt warten müssen. Sicherstellen sollen dies finanzielle Anreize für Mediziner. Zudem werden Maßnahmen zur erhöhten Medikamentensicherheit ergriffen.

Wichtig für Geschäfte im Internet: Bankkunden müssen sich künftig über zwei verschiedene Faktoren ausweisen, damit eine Online-Transaktion auch ausgeführt wird. Bei Neuwagen wird der Schadstoffausstoß nun unter aktuellen Bedingungen getestet. Wir nehmen auch Abschied: vom Chat-Dienst Youtube Messenger.

Verbraucherschutz

Zwei-Faktor-Identifizierung bei Online-Geschäften

Ab dem 14. September 2019 ändert sich die Anforderung an die Legitimierung von Verbrauchern im Internet. Sie müssen sich künftig auf zwei verschiedene Arten identifizieren, damit ein Online-Geschäft oder eine Banktransaktionen vollzogen wird. Grundlage ist eine neue EU-Zahlungsrichtlinie, die Geschäfte im Internet sicherer machen soll.

Was bedeutet die sogenannte Zwei-Faktor-Identifizierung? Im Grunde heißt das, es müssen zwei unterschiedliche Faktoren für die Identifizierung des Kunden erbracht werden. Neben der Nutzerkennung – zum Beispiel die Kontonummer oder die Kreditkartennummer – muss der Bankkunde künftig eine unmittelbar für die Transaktion generierte TAN eingeben, die per SMS, Bank-App oder TAN-Generator erstellt wird. Alternativ kann auch der Fingerabdruck auf dem Handy genutzt werden.

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung bedeutet zugleich das Aus für die iTAN-Listen aus Papier. Auch reicht künftig die Eingabe der Prüfziffer der Kreditkarte als Identifizierung nicht mehr aus. Bei Kleinstüberweisungen bis 30 Euro können Ausnahmen gelten.

Messenger von YouTube wird abgeschaltet

Google schafft am 18. September 2019 den Youtube Messenger ab. Einige Funktionen wie das Teilen von Videos als Nachricht sollen schon vorher nicht mehr verfügbar sein, heißt es im Hilfebereich des Video-Dienstes. Nutzer, die ihre Nachrichten sichern möchten, können das auf Googles Takeout-Seite tun.

Hierzu wählen Sie auf der Seite im Bereich Youtube die Option "Alle Youtube-Daten eingeschlossen" und entfernen alle Häkchen bis auf das bei "Chats". Im Anschluss bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Ok" und klicken "Nächster Schritt", gefolgt von "Archiv erstellen". Ist das Archiv mit allen Chats darin fertig, wird man per E-Mail benachrichtigt und kann die Daten als gepackte Zip-Datei herunterladen.

Geänderte Klassifizierung bei Heizungen

Die Ansprüche an Heizungen steigen. Ab dem 26. September 2019 entfallen für reine Raumheizungsgeräte die Effizienzklassen E, F und G. Auf der anderen Seite kommt die Klasse A+++ hinzu. Künftig reicht die Skala der Energieeffizienz von A+++ bis D.

Gesundheit

Neue Anreize für Ärzte für schnellere Terminvergabe

Damit Kassenpatienten schneller an Termine kommen, greifen ab September neue finanzielle Anreize und Vorgaben für Ärzte. Bei bestimmten Medizinern wie Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es künftig mindestens fünf Stunden in der Woche als offene Sprechzeit ohne feste Termine geben.

Konkret sollen Hausärzte ab 1. September 2019 einen Zuschlag von zehn Euro bekommen, wenn sie einem Patienten eine dringende Behandlung bei einem Facharzt vermitteln und der Termin binnen vier Tagen folgt. Eine extra Vergütung für den Arzt gibt es künftig auch, wenn Praxen Patienten aufnehmen, die noch nie oder mindestens zwei Jahre nicht bei ihnen waren. Gestaffelte Zuschläge locken zudem für Patienten, die Termine über telefonische Vermittlungsstellen der Kassenärzte bekommen haben. Dabei ist die Zusatz-Pauschale umso höher, je früher der Termin nach dem Anruf bei der Terminservicestelle folgt.

HIV-Prophylaxe für Kassenpatienten

Die medikamentöse Prophylaxe gegen den Aidserreger HIV wird künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die neue, vorbeugende Arzneimittel-Therapie kann nach Angaben der DAK-Gesundheit eine HIV-Infektion mit 96-prozentiger Sicherheit verhindern. Experten hoffen darauf, dass "PrEP" (Prä-Expositions-Prophylaxe) die Zahl der Neuansteckungen deutlich senkt. Allein im vergangenen Jahr haben sich in Deutschland etwa 2.900 Menschen mit dem HI-Virus infiziert.

Erhöhte Medikamentensicherheit

Bereits am 16. August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in Kraft getreten. Damit soll die Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit von den Behörden des Bundes und der Länder geschaffen werden. Zugleich sind stärkere Kontrollen von Herstellern der Medikamente und von Apotheken vorgesehen. Ziel ist, Patienten besser vor gefälschten und verunreinigten Medikamenten zu schützen.

Sicherheit in der Gentechnik

Bei gentechnischen Arbeiten – vor allem in der Grundlagenforschung, angewandten Forschung, Bioökonomie oder Pharmazie – gelten seit dem 13. August 2019 neue Regelungen die Sicherheitseinstufungen, Sicherheitsmaßnahmen und die Sachkunde betreffend. Den Schwerpunkt bilden dabei gentechnische Arbeiten mit Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren in geschlossenen Systemen.

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Auto

Neue Abgasnorm für Neufahrzeuge

Ab 1. September 2019 müssen Neufahrzeuge dem RDE-Test (Real Driving Emissions) unterzogen werden. Dieser überprüft den Schadstoffausstoß und Verbrauch von Fahrzeugen unter realistischen Fahrbedingungen. Ein tragbares Emissions-Messgerät misst die Schadstoffe, wie zum Beispiel den Ausstoß von Stickoxiden (NOx) bei der Fahrt in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn.

Autos mit WLTP-Zertifizierung (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) erhalten weiterhin die Abgasnorm Euro 6c. Werden beide Testverfahren bestanden, erhalten Autos die Abgasnorm Euro 6d-TEMP.

Fahrverbote

Ab dem 1. September 2019 drohte Diesel-Fahrern der Euro-Norm 1 bis 5 in Mainz ein Fahrverbot. Dies ist jedoch erst einmal vom Tisch, auch wenn die Werte an Stickstoffdioxid (NOx) weiterhin leicht über den Grenzwerten liegen. Die Stadt ist der Meinung, dass die ergriffenen Maßnahmen den Wert unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft drücken werde.

Soziales

Bedarfssätze für Asylbewerber werden angepasst

Die Bedarfssätze für Asylbewerber werden zum 1. September 2019 neu geregelt. Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten künftig 344 Euro statt zuvor 354 Euro im Monat. Die Kosten für Strom sowie Instandhaltungsmaßnahmen der Wohnung werden folgend als Sachleistung erbracht. Für erwachsene Leistungsberechtigte in einer Sammelunterkunft wird eine neue, niedrigere Bedarfsstufe eingeführt. Für sie sinkt der Geldbetrag auf 310 Euro monatlich.

Asylbewerber und Geduldete, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können ab September 2019 auch nach dem 15. Aufenthaltsmonat in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Asyl und Migration

Verschärfung der Ausreisepflicht

Straffällig gewordene Asylbewerber können seit dem 21. August 2019 schneller ausgewiesen werden. Zudem wird es ausreisepflichtigen Asylbewerbern künftig erschwert, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen ist es den Behörden künftig möglich, abgelehnte Asylbewerber zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Gewahrsam zu nehmen. Wer nicht an der Klärung seiner Identität mitwirkt oder dies erschwert, muss künftig mit Sanktionen rechnen.

Aberkennung des Deutschen Passes

Am 9. August 2019 traten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, die Deutsche mit Doppelpass und die Anforderungen zur "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" betreffen. Demnach kann Deutschen mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden. Zudem sind in Zukunft Mehr- und Vielehen bei der Einbürgerung in Deutschland ausgeschlossen.

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Verbesserter Datenaustausch

Ebenfalls am 9. August 2019 wurde die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden in Deutschland verbessert. Dies betrifft auch die Kommunikation der Verfahrensbeteiligten untereinander. Zugleich sollen Asylverfahren beschleunigt werden.

Sicherheit

Transport einer Waffe innerhalb der EU-Grenzen

Wer Schusswaffen in einen anderen EU-Staat transportieren möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Die EU-Verordnung, die Anfang September in Kraft tritt, erfordert in solchen Fällen jedoch einen stärkeren Datenaustausch zwischen den Mitgliedsländern.

Bisher musste etwa die Bundesrepublik nur die Genehmigung weitergeben, mit der sie den Transport einer Waffe von Deutschland in ein anderes Land erlaubt. Künftig muss sie zusätzlich die Genehmigung zur Einfuhr einer Waffe nach Deutschland mit den anderen Staaten austauschen. Dadurch soll die Fälschung solcher Dokumente erschwert werden.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Die Bundesregierung, Presse- und Informationsamt
  • Nachrichtenagentur dpa
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