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Minijob-Grenze 2025: Das gilt ab Januar bei Verdienst und Arbeitszeit


Mindestlohn
Neue Minijob-Grenze ab 2025: So viel können Sie mehr verdienen

Von t-online, cho

05.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Kassierer arbeiten oft auf Minijob-Basis: Ab 2025 steigen die Verdienstmöglichkeiten.Vergrößern des Bildes
Kassierer arbeiten oft auf Minijob-Basis: Ab 2025 steigen die Verdienstmöglichkeiten. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
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Ab Januar 2025 gilt ein neuer Mindestlohn. Das bringt auch Änderungen für Minijobber mit sich. Wie viel Sie jetzt verdienen und arbeiten dürfen.

Ob Nebenverdienst für Schüler und Studierende oder um die Rente aufzubessern: Minijobs sind mittlerweile weitverbreitet. 3,39 Millionen Menschen gehen derzeit in Deutschland einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nach. Und für die gibt es ab Januar 2025 mehr Geld.

Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 556 Euro im Monat

Dank der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde können Minijobber ab dann etwas mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs. Konkret steigt die monatliche Verdienstgrenze 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Aufs Jahr gerechnet, entspricht das einem maximal möglichen Verdienst von 6.672 Euro.

Wichtig zu wissen: Trotz des höheren Mindestlohns bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert. Auch mit der neuen Verdienstgrenze sind 2025 rund 43 Stunden pro Monat möglich. Genauer gesagt: Sie dürfen 43 1/3 Stunden (43 Stunden und 20 Minuten) pro Monat arbeiten, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten (43 1/3 x 12,82 Euro = 556 Euro).

Zahlt Ihr Arbeitgeber einen höheren Stundenlohn, dürfen Sie nur entsprechend weniger Stunden im Monat arbeiten, um noch als Minijobber durchzugehen. Es empfiehlt sich also, genau zu berechnen, wie viele Stunden Sie im Monat arbeiten dürfen, um den Minijob-Status zu behalten.

Wann ein Minijob zum Midijob wird

Liegt das monatlich erzielte Arbeitsentgelt aus einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen 2025 regelmäßig über 556 Euro im Monat, wird aus dem Minijob ein Midijob. Die sogenannte Gleitzone liegt wegen der Mindestlohnerhöhung zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro. Für 2024 gilt der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.

Arbeitnehmer haben beim Midijob einen umfassenden Schutz in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, müssen aber nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Für die spätere Rente wird trotzdem der volle Verdienst berücksichtigt. Im Minijob sind Sie hingegen nur rentenversicherungspflichtig. Außerdem können Sie sich davon befreien lassen. Lesen Sie hier, ob Sie als Minijobber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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