Stiftung Warentest Worauf es bei einer Unfallversicherung ankommt
Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Mensch invalide wird. Also zum Beispiel ein Auge oder einen Daumen verliert. Aber nicht immer greift der Versicherungsschutz.
Stiftung Warentest hat in der aktuellen Ausgabe ("Finanztest" Ausgabe 10/18) 117 Tarife von verschiedenen Unfallversicherungen unter die Lupe genommen. Sie raten Verbrauchern genau abzuwägen, ob eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist. Denn Unfälle sind nur selten der Grund für eine Behinderung, deutlich häufiger ist eine Krankheit die Ursache. Schutz bietet dann die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist jedoch teuer – und nicht jeder bekommt sie.
Das Angebot an Unfallpolicen ist unübersichtlich. Wer schon lange einen alten Vertrag hat, sollte prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters lohnt. Das spart häufig Geld. Auch die Konditionen sind besser, wie Stiftung Warentest erklärt.
Worauf es ankommt
Preis-Leistung
11 von 117 Tarifen schnitten "sehr gut" ab, 69 waren "gut" und die übrigen 37 "befriedigend" – keine Police war also ein Totalausfall. Die Tester haben aber die Angebote bereits gefiltert. Ein Kriterium war etwa, dass Versicherte bei voller Invalidität mindestens eine halbe Million Euro bekommen.
Fazit: Es gibt teure Top-Angebote (Testsieger ab 354 Euro jährlich), aber auch soliden Schutz für deutlich weniger Geld (69 Euro pro Jahr, Note "gut").
Auszahlsumme
Die Police sollte laut Stiftung Warentest 500.000 Euro zahlen, wenn Versicherte voll invalide werden – und mindestens 100.000 Euro bei 50 Prozent Invalidität. Dieses Kriterium erfüllen viele Policen in Deutschland nicht. Die ausgezahlte Summe hängt von der Versicherungssumme und der Progression ab. Diese sorgt dafür, dass stark beeinträchtigte Unfallopfer im Verhältnis mehr Geld bekommen als solche mit weniger schweren Unfallfolgen. Je steiler die Progressionskurve schon bei geringer Invalidität, umso höher fällt am Ende die Zahlung aus. Tarife mit Progression sind also auf jeden Fall empfehlenswert, so Stiftung Warentest.
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Gefährliche Hobbys
Die Versicherung muss zu Beruf und Hobbys passen. Freizeitaktivitäten wie Fallschirmspringen oder Gokart fahren sind bei manchen Anbietern abgedeckt – bei anderen nicht. Bei Hobbys wie Bergsteigen wird manchmal ein Aufschlag fällig. Wer zum Beispiel boxt oder Karate macht, ist oft gar nicht versichert.
- dpa