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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Haus & Recht Mit der Pferdehaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite
Die Pferdehaftpflichtversicherung gewährleistet einen essenziellen Schutz gegen Schäden, die beispielsweise durch ein ausgebrochenes Tier entstehen können. Sie stellt die wichtigste Police für Pferdehalter dar.
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist unabdingbar
Ganz gleich, ob Halter, Reiter oder Aufsichtsperson: Wer einen häufigeren Umgang mit den wertvollen Tieren pflegt, sollte sich alsbald entsprechend gegen Schäden absichern. Im Extremfall könnten Sie ansonsten in eine nahezu unbegrenzte Haftung mit Ihrem Privatvermögen reinrutschen. Solche Fälle sind natürlich sehr selten. Doch können auch kleinere Vorfälle Belastungen in vier- bis fünfstelliger Euro-Höhe nach sich ziehen. Läuft beispielsweise ein ausgerissenes Pferd auf eine Straße, kann dies zu schweren Unfällen mit Blech-, aber auch Personenschäden führen.
Versicherung muss über Nutzung informiert sein
Je nach Vertragsgestaltung kann eine Pferdehaftpflichtversicherung den Halter, aber auch Fremdreiter, Hüter und Reitbeteiligungen abdecken. Verursacht das Pferd beispielsweise einer dritten Personen einen Schaden, während es von einem vorher angemeldeten Hüter betreut wird, kommt die Versicherung in der Regel auf. Ähnliches gilt bei (berechtigten) Fremdreitern sowie Reitbeteiligungen. Wichtiger Grundsatz: Die Versicherung muss über Art und Umfang der Nutzung im Vorfeld aufgeklärt werden, damit der Versicherungsschutz nach Maß ausgeweitet werden kann. Wer den Tierhüter nicht mitversichert, kann dies natürlich nicht mehr nachträglich erledigen.
Verschiedene Zusatzleistungen gegen Aufpreis
Einige Pferdehaftpflichtversicherungsgesellschaften bieten mittlerweile auch Tarife mit verschiedenen Sonderleistungen an. Beispielsweise wird das Fohlen bis zu einem Alter von sechs Monaten kostenfrei mitversichert, sofern für das Muttertier bereits ein Haftpflichtversicherungsschutz vorliegt. Auch hier gilt: Der Versicherer muss über etwaigen Nachwuchs vorab in Kenntnis gesetzt werden.
Ebenso ist eine Absicherung gegen ungewollte Deckung möglich: Sofern Ihr Hengst Jungtiere zeugt, kommt die Pferdehaftpflichtversicherung für die Kosten des Stutenbesitzers auf. Solche Zusatzleistungen gehen allerdings mit einer höheren Prämie einher.