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Steuererklärung: So setzen Sie ein Auto-Abo richtig ab


1-Prozent-Regel
So setzen Sie ein Auto-Abo richtig von der Steuer ab

Von dpa
Aktualisiert am 04.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Fahrendes Auto: Wer ein Auto-Abo nutzt, sollte auf eine korrekte Abrechnung achten.Vergrößern des Bildes
Fahrendes Auto: Wer ein Auto-Abo nutzt, sollte auf eine korrekte Abrechnung achten. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)

Für manche Freiberufler und Selbstständige kann es sinnvoll sein, kein Auto zu kaufen, sondern ein Abo abzuschließen. Wir erklären, wann es als Betriebsausgabe zählt und wie Sie den Nutzungsvorteil berechnen.

Entscheiden sich Freiberufler oder Selbstständige für ein Auto-Abo – also eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicherung – müssen sie auch an die Steuer denken.

Genauso wie bei einem Autokauf oder einem Fahrzeugleasing sind dabei zwei Punkte zu berücksichtigen: Die betriebliche Ebene und die Privatnutzung. Wird das Fahrzeug zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Bei privater Nutzung fällt Einkommensteuer an

"Das ist letztlich genauso wie bei einer Büromiete", fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zusammen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Einkommensteuer an.

Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sogenannten 1-Prozent-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuch. Die pauschale 1-Prozent-Regel kann genutzt werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Maßstab ist dann der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. "Wer hier sparen möchte, sollte also schauen, dass er kein sehr hochpreisiges Fahrzeug aussucht", sagt Klocke.

Wann sich ein Fahrtenbuch lohnt

Zusätzlich werden auch Fahrten zwischen Wohnung und Firma oder die Fahrten zur Zweitwohnung am Beschäftigungsort abgerechnet. Wer stattdessen eine ganz genaue Abrechnung der Privatfahrten vornehmen möchte, muss ein Fahrtenbuch führen.

"Das ist zwar aufwendig, lohnt sich aber vor allem dann, wenn das Fahrzeug selten privat gefahren wird", so Klocke. Wird der Pkw zu weniger als 50 Prozent beruflich genutzt, muss der private Nutzungsvorteil durch eine Schätzung oder ein Fahrtenbuch ermittelt werden.

Gerade für Freiberufler mit kürzeren Projekten, bei denen mal ein Fahrzeug erforderlich ist und mal nicht oder der Wechsel auf ein größeres beziehungsweise kleineres Auto sinnvoll ist, kann sich ein Auto-Abo lohnen. Dabei sollten die steuerlichen Auswirkungen aber nicht vernachlässigt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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