Klage abgewiesen Kosten für Gäste-WC sind nicht steuerlich absetzbar
Wer ein Gäste-WC baut oder renoviert, darf nicht darauf hoffen, dass das Finanzamt sich an seinen Kosten beteiligt: Die Ausgaben für eine Gäste-Toilette sind steuerlich nicht absetzbar. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" und beruft sich dabei auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart.
Über Toilettengänge Buch geführt
Nach Ansicht der Finanzrichter ist der Gang zur und die Nutzung der Toilette immer privat veranlasst und daher ohne beruflichen oder betrieblichen Bezug (Az.: 9 K 2096/12). Das Gericht wies damit die Klage eines Steuerzahlers ab. Der hatte in einem Toilettenbuch penibel festgehalten, wie oft er die Toilette besucht hatte.
In dem Toilettentagebuch hatte er außerdem zwischen privaten und beruflich veranlassten Toilettengängen unterschieden. Da er teilweise zu Hause arbeite, erfolge ein Teil der Toilettennutzung während seiner Dienstzeit. Der Mann war der Ansicht, daher müssten Renovierungskosten für die Toilette genauso steuerlich absetzbar sein wie für ein häusliches Arbeitszimmer.
Gäste-WC kein "betriebsstättenähnlicher" Raum
Obwohl es sich bei dem Steuerzahler um einen "Fachmann" - einen Fachprüfer für geschlossene Immobilienfonds beim Finanzamt - handelte, ließen sich weder das Finanzamt noch die Finanzrichter überzeugen. Übereinstimmend befanden sie, eine Toilette in einem Privathaus sei kein "betriebsstättenähnlicher" Raum.