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Gemeinschaftskonto eröffnen: Darauf sollten Sie achten


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Gemeinschaftskonto
Sollte ich mir das Girokonto mit meinem Partner teilen?


Aktualisiert am 15.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Paare können ihre Finanzen auch gemeinsam regeln. Ein Gemeinschaftskonto kann helfen, Gebühren zu sparen.Vergrößern des Bildes
Paare können ihre Finanzen auch gemeinsam regeln. Ein Gemeinschaftskonto kann helfen, Gebühren zu sparen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Um Diskussionen mit Ihrem Partner über Zahlungen zu vermeiden, können Sie ein Gemeinschaftskonto aufmachen. Dabei aber sollten Sie einiges beachten.

Eine Stromrechnung bezahlen oder fürs Wochenende einkaufen: In Geldfragen kann es besonders bei Ehepaaren oder Wohngemeinschaften schnell zu einem Streit kommen.

Das können Sie vermeiden. Mit einem Gemeinschaftskonto entfällt die Frage "Wer muss wem noch wie viel zurückzahlen?", sagt Thomas Urban von der Verbraucherzentrale NRW.

Doch ganz ohne Nachteile ist ein Gemeinschaftskonto nicht. Wir zeigen Ihnen, auf welche Fallstricke Sie achten sollten und welche Alternative Sie haben.

Was ist ein Gemeinschaftskonto – und was bringt es mir?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das Sie gemeinsam mit einer anderen Person – etwa Ihrem Lebenspartner – führen. Deshalb wird es auch Partnerkonto genannt. Auch eine Wohn- oder Erbengemeinschaft kann ein solches Konto eröffnen. Bei manchen Banken müssen Sie und die Mitinhaber jedoch an der selben Adresse wohnen.

Wann bietet sich ein Gemeinschaftskonto an?

Wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt führen und sich die Kosten für die Miete, Strom oder den Einkauf teilen, kann es sich anbieten, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. So haben Sie die bessere Kostenkontrolle. Zudem sparen Sie sich lästige Diskussionen darüber, wer zu viel oder wenig bezahlt hat.

Oder-Konto oder Und-Konto?

Ein Gemeinschaftskonto gibt es in zwei Varianten: als Und-Konto und als Oder-Konto. Beim Und-Konto darf keiner der Partner alleine über das Konto verfügen. Beide müssen sämtliche Auszahlungen und Transaktionen absegnen.

In der Praxis üblicher ist jedoch das Oder-Konto. Hierbei können alle Kontoinhaber unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen – und auch über das Guthaben verfügen.

Beachten Sie: Wenn einer auf dem Konto mehr als der andere einzahlt, kann das Finanzamt dies als steuerpflichtige Schenkung werten. Sie sollten deshalb schriftlich vereinbaren, dass das Führen des Oder-Kontos keine steuerpflichtige Schenkung ist. Diese Vereinbarung sollten Sie gegebenenfalls dem Finanzamt vorlegen.

Per Vergleich zum besten Partnerkonto

Vergleichen Sie in jedem Fall mehrere Anbieter miteinander. Denn oft unterscheiden sich die Konditionen erheblich. Auf folgende Punkte sollten Sie beim Vergleich achten:

  • Kosten: Der wichtigste Punkt, die Kontoführungsgebühren. Bei Direktbanken sind die Konten meist günstiger als bei Filialbanken. Achten Sie in jedem Fall auf versteckte Kosten. Welche das sein können, lesen Sie hier.
  • Geld abheben: Wo können Sie mit dem Konto überall kostenlos Bargeld abheben? Wenn Sie auf Bargeld angewiesen sind, sollten Sie sich versichern, dass es genügend Automaten gibt, an denen Sie kostenfrei Geld holen können.
  • Dispozins: Sein Konto zu überziehen, sollte nicht oft vorkommen. Trotzdem sollten Sie auf möglichst niedrige Dispozinsen achten.

Welche Probleme birgt ein Gemeinschaftskonto?

Ein gewichtiger Nachteil ist: Sie haften gemeinsam, wenn einer von Ihnen das Konto überzieht. Das gilt auch, wenn Sie dies nicht zu verschulden haben.

Auch wenn ein Kontoinhaber einem Dritten Geld schuldet, kann das zum Problem werden. Auf Gemeinschaftskonten gibt es nämlich keinen sogenannten Pfändungsschutz. Das bedeutet also: Das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto kann gepfändet werden.

Nur auf Antrag im Härtefall und meist nur teilweise kann dies wieder aufgehoben werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät, bei einer möglicherweise drohenden Pfändung das Gemeinschaftskonto frühzeitig in zwei Einzelkonten umzuwandeln.

Tipp: Eröffnen Sie ein Gemeinschaftskonto nur gemeinsam mit jemandem, dem Sie vertrauen können und der zuverlässig mit Geld umgehen kann.

Welche Alternative zum Gemeinschaftskonto habe ich?

Statt ein einziges Gemeinschaftskonto zu führen und auf eigene Girokonten zu verzichten, können Sie auch ein Gemeinschaftskonto nur für die gemeinsamen Kosten eröffnen. Das hat den Vorteil, dass Sie etwa im Falle einer Pfändung ein Großteil Ihres Geldes gesichert haben (siehe oben).

Sie können aber auch auf das Partnerkonto komplett verzichten – und nur eigene Konten führen. Allerdings können Sie dann im Notfall nicht ohne weiteres auf das Einzelkonto des Partners zugreifen.

Dazu können Sie aber mit einer sogenannten Kontovollmacht vorsorgen. Diese Vollmacht können sich Partner gegenseitig erteilen. Formulare dafür gibt es bei den einzelnen Kreditinstituten.

Gemeinschaftskonto: Was passiert, wenn mein Partner stirbt?

Wenn ein Mitinhaber eines Gemeinschaftskontos stirbt, treten an seine Stelle seine Erben. Es kann also sein, dass die Erben ein Teil des Guthabens bekommen – bei nur zwei Kontoinhabern also die Hälfte.

Das gilt auch, wenn Sie mehr eingezahlt haben als Ihr Partner. Sie sollten deshalb schriftlich festhalten, in welchem Verhältnis das Guthaben auf dem Konto aufgeteilt wird, also wem welcher Teil gehört.

Wichtig: Größere Geldeingänge auf das Gemeinschaftskonto sollten Sie ohnehin vermeiden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • financescout24.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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