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"Wer hat, dem wird gegeben" - Ungleiche Vermögensverteilung: Besserverdiener erben mehr


"Wer hat, dem wird gegeben"
Ungleiche Vermögensverteilung: Besserverdiener erben mehr

Von dpa
30.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Je besser das Einkommen, desto größer die Erbschaft: Laut einer Studie schneiden Geringverdiener als Erben schlechter ab.Vergrößern des Bildes
Je besser das Einkommen, desto größer die Erbschaft: Laut einer Studie schneiden Geringverdiener als Erben schlechter ab. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa./dpa)

Berlin (dpa) - Menschen mit höherem Einkommen und mehr Vermögen erben in Deutschland deutlich mehr als Geringverdiener. Rentenlücken lassen sich durchs Erben deshalb kaum ausgleichen.

So haben rund 18 Prozent der Männer ab 55 Jahren mit einem Nettoeinkommen über 2500 Euro zuletzt innerhalb von 15 Jahren geerbt - aber nur 5 Prozent derjenigen mit einem Einkommen unter 1000 Euro. Das zeigt eine von der Deutschen Rentenversicherung präsentierte Studie.

Bei den Frauen ab 55 waren es rund 15 Prozent derjenigen mit mehr als 2500 und 6 Prozent mit unter 1000 Euro. Beim Erben gelte das "Matthäus-Prinzip", sagte die Sozialforscherin Claudia Vogel unter Anspielung auf einen ans Matthäusevangelium angelehnten Spruch: "Wer hat, dem wird gegeben."

WER ERBT:

"Die Erbengeneration, die jetzt Geld und Erbschaften erhält, das sind die Babyboomer", sagte Vogel. Durch Deutschland rolle eine "Erbschaftswelle", wobei die Erblasser ihren Wohlstand oft in den 50er und 60er Jahren angehäuft hätten. Insgesamt haben innerhalb von 15 Jahren zuletzt 7,3 Prozent der Menschen geerbt, wobei der Anteil bei den Frauen leicht höher liegt. Erbschaften können dabei zur Alterssicherung beitragen - aber mögliche Rentenlücken keineswegs in der breiten Masse stopfen: Am häufigsten haben 55- bis 74-Jährige nach eigenen Angaben eine Erbschaften bekommen - allerdings auch in diesen Jahrgängen nur etwas mehr als jede und jeder Zehnte.

WIE VIEL GEERBT WIRD:

Insgesamt eine ganze Menge. Nach Schätzungen desInstituts DIWBerlin werden jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro in Deutschland vererbt oder verschenkt. Im Schnitt waren es binnen 15 Jahren inflationsbereinigt 85.000 Euro pro Erbschaft, so das DIW in einer bereits im Februar vorgestellten Studie. Die Hälfte der Erbinnen und Erben bekam nur Summen unter 31.000 Euro. Weniger als 5 Prozent erhielten Beträge über 400.000 Euro.

EINKOMMEN DER ERBEN:

Je höher das Einkommen - desto besser die Erbchancen. Vor allem auf Männer trifft das zu. So befanden sich unter den Männern mit Nettoeinkommen von 1000 bis 1499 Euro rund 5 Prozent Erben, 7 Prozent waren es bei jenen mit 1500 bis 1999 Euro und 29 Prozent bei denen mit mehr als 2000 Euro. Bei den Frauen konnten sich knapp 12 Prozent derjenigen mit 1000 bis 1499 Euro über ein Erbe freuen, 13 Prozent derjenigen mit 1500 bis 1999 Euro und ebenfalls rund 29 Prozent bei denen mit über 2000 Euro. Dass mehr Frauen als Männer mit geringeren Einkommen von Erbschaften profitieren, liegt laut Studienautorin Vogel daran, dass Frauen oft weniger verdienen. Erhoben worden war die Erbquote hierbei bei den Über-55-Jährigen, die noch nicht im Ruhestand sind. Insgesamt verdienten die Menschen in Deutschland im Mittel zuletzt 1871 Euro.

VERMÖGEN DER ERBEN:

Das Vermögen von Menschen, denen die vorangegangene Generation etwas vererbt oder schenkt, war zuletzt deutlich höher als das von Menschen ohne solche Transfers. So lag das individuelle Nettovermögen dieser Personen laut DIW um 142.000 Euro höher. Sozialforscherin Vogel sagte, "dass die Erbschaften, so wie sie in Deutschland fließen, die absolute Vermögensungleichheit vergrößern".

VORSCHLÄGE GEGEN UNGLEICHE VERTEILUNG:

Vogel stellte fest, dass es in der Politik unbeliebt sei, an der Erbschaftssteuer-Schraube zu drehen. Die Familien, das von den Eltern und Großeltern erwirtschaftete Hab und Gut - bei solchen Themen seien viele sehr sensibel. Allerdings könne man sich fragen, ob die Regeln noch zu den vielfältiger gewordenen Familienverhältnisse passen. So gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro für jedes Kind des Verstorbenen - für das Kind des Partners sind es nur 20.000 Euro. Denkbar wäre laut Vogel auch, die geltende Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen auszusetzen. Derzeit können alle zehn Jahre Freibeträge in Anspruch genommen werden. Doch Vogel würde einen anderen Weg favorisieren: "Ich halte Ansätze der Vermögensbesteuerung für viel sinnvoller, um etwas gegen Ungleichheit zu tun."

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