Mythen der Kfz-Versicherung Geld gibt es auch bei grober Fahrlässigkeit
Am 30. November endet wieder die Wechselfrist für Kfz-Versicherungen - jedenfalls dann, wenn das Versicherungsjahr wie üblich mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Hartnäckig halten sich dabei einige Mythen - etwa, dass die Laufleistung, die angegeben werden muss, niemand überprüfen kann. Viele denken auch, ein Schutzbrief müsse immer extra abgeschlossen werden und Schadensfreiheitsrabatte ließen sich beliebig übertragen. Unser t-online.de-Ratgeber sagt, was wirklich stimmt.
Einen guten Grund für den Wechsel gibt es: Die Versicherer, vor allem die mit Direktvertrieb, wollen ihre Preise deutlich anheben. Ein Vergleich lohnt sich also auf jeden Fall. Seit dem 1. Oktober sind im Internet die neuen Angebote verfügbar.
Schadensfreiheitsrabatte nur in manchen Fällen vererbbar
In den Details den Überblick zu behalten, ist dabei nicht immer leicht. Im t-online.de-Ratgeber nimmt der Experte Thomas Jäckel von der AXA Versicherung sieben gängige Mythen unter die Lupe. So können Schadensfreiheitsrabatte wegen unfallfreien Fahrens nur unter Umständen weitergegeben werden - etwa an Ehepartner oder die Kinder. Und das geht nur dann, wenn diese das versicherte Auto regelmäßig nutzen.
Andererseits bedeutet ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit nicht unbedingt, dass die Leistungen der Kasko-Versicherung gekürzt werden. Einige Anbieter verzichten auf dieses Recht, solange nicht Drogen oder Alkohol im Spiel sind.
Kfz-Versicherung: Vergleichen hilft
Unser Kfz-Versicherungsvergleich in Kooperation mit dem Vermittler transparo etwa nimmt 180 Tarife unter die Lupe und macht es möglich, die gewünschte Versicherung online zu beantragen. Wer sich so einen Überblick verschafft, hat sicher die Chance, ein attraktives Angebot zu finden.
Die Auflösung von sechs weiteren Mythen finden Sie hier.