Geld-vorsorge AOK will Milliarden-Reserven für sich behalten
Im Streit um die Verwendung der Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen hat der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, die Ausschüttung von Prämien an die Versicherten abgelehnt. "Wir als AOK werden die Überschüsse in die langfristige Sicherung der Versorgung investieren und keine Prämien ausschütten", sagte Graalmann der "Rheinischen Post". Das Geld gehöre den Versicherten und solle in die langfristige Versorgung fließen.
Verbesserte Angebote statt Prämien
"Wir werden unsere Leistungsangebote weiter verbessern", fügte Graalmann hinzu. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte mehrfach von den Kassen verlangt, Überschüsse in Form von Prämien an die Versicherten weiterzugeben.
Finanziell gut gestellte Krankenkassen sollten demnach mindestens fünf Euro im Monat an ihre Versicherten auszahlen. Zuletzt hatte Bahr mit einer gesetzlichen Regelung gedroht. Bisher zahlen nach Angaben des Gesundheitsministers nur zehn gesetzliche Kassen Prämien, wovon weniger als eine Million Mitglieder profitierten.
Das Bundesversicherungsamt (BVA), die Aufsicht der bundesweit tätigen Kassen, hat mehrere gesetzliche Krankenversicherungen schriftlich aufgefordert, die Möglichkeit von Prämienzahlungen zu prüfen. Das Bundesgesundheitsministerium will zudem, dass die Länder entsprechende Schritte auch für gut dastehende AO Kassen prüfen. Vor allem die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Nordwest und AOKplus gelten als besonders solvent.
Nach Angaben des AOK-Bundesverbands erwirtschafteten im Jahr 2011 die Mitgliedskassen einen Überschuss von 1,28 Milliarden Euro.
Kassen verfügen über Rekordreserven
Die gesetzliche Krankenversicherung verfügte im vergangenen Jahr wegen der guten konjunkturellen Lage über Reserven von rund 9,5 Milliarden Euro, ein erheblicher Teil davon ist gebunden. Per Gesetz werden die Krankenkassen dazu angehalten, als Rücklage nicht mehr als 1,5 Monatsausgaben vorzuhalten.
Weil einige Kassen die vorgeschriebene Maximalreserve deutlich überschritten haben, hatte auch das Bundesversicherungsamt (BVA) von den Kassen Auskunft über die Verwendung der Gelder verlangt.