t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberGeldanlageFonds

Ausgabeaufschlag bei Fonds: Definition, Berechnung & Tipps


Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Kosten bei Fonds
So können Sie sich den Ausgabeaufschlag sparen


Aktualisiert am 15.12.2020Lesedauer: 5 Min.
Münzen liegen auf Aktienkursen in der Zeitung (Symbolbild): Der Ausgabeaufschlag wird bei einem Investment in einen Fonds fällig.Vergrößern des Bildes
Münzen liegen auf Aktienkursen in der Zeitung (Symbolbild): Der Ausgabeaufschlag wird bei einem Investment in einen Fonds fällig. (Quelle: Jens Schierenbeck/dpa)

Sie wollen Geld in einen Fonds anlegen? In diesem Fall sollten Sie auf die Kosten achten – unter anderem auf den Ausgabeaufschlag. Doch was steckt dahinter? Wie viel Geld müssen Sie dafür einplanen?

Wenn Sie sich entschlossen haben, in einen Fonds oder ETF zu investieren, fallen verschiedene Kosten an. Diese sollten Sie möglich niedrig halten.

Der Grund: Je höher die – oft prozentualen – Kosten, desto weniger Ertrag, genannt Rendite, erhalten Sie am Ende Ihres Investments. Ein entscheidender Kostenpunkt bei der Geldanlage in Fonds ist der sogenannte Ausgabeaufschlag.

Doch was ist das überhaupt? Wie berechnet er sich? Und kann ich ihn womöglich sogar umgehen? Ein Überblick für Börseneinsteiger.

Was ist der Ausgabeaufschlag?

Der Ausgabeaufschlag ist der Betrag, den eine Bank oder Fondsgesellschaft dafür bekommt, dass sie Ihnen als Anleger einen Fondsanteil verkauft. In der Finanzsprache wird er auch "Agio" (italienisch für "Bequemlichkeit") oder "Load" (englisch für "Belastung") genannt.

Die englische Bezeichnung trifft es für Sie als Privatanleger eher. Denn ein hoher Ausgabeaufschlag schmälert Ihre Rendite, die Sie aus einem Investment ziehen (siehe unten).

Der Ausgabeaufschlag wird von der Fondsgesellschaft festgelegt und als Prozentsatz angegeben. Anders als bei den sonstigen Fondsgebühren, die jährlich fällig werden, handelt es handelt sich also um eine einmalige Gebühr, die anfällt, wenn Sie einen neuen oder weiteren Fondsanteil kaufen (siehe unten). Der Aufschlag fällt sofort beim Fondskauf an.

Das gilt auch, wenn Sie Geld mithilfe eines Fondssparplans anlegen: In diesem Fall kaufen Sie regelmäßig für einen kleinen Betrag einen Anteil an einem Investmentfonds – und bei jedem Kauf wird der Ausgabeaufschlag fällig.

Wie hoch ist der Ausgabeaufschlag denn?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Das kommt auf den Fonds an, in den Sie investieren möchten. Grundsätzlich hilft Ihnen jedoch folgende Übersicht zur Orientierung:

Fondsart Ausgabeaufschlag
Rentenfonds 2 bis 4 Prozent
Aktienfonds 3 bis 6 Prozent
offene Immobilienfonds 5 bis 6 Prozent

Online-Broker gewähren auf den Ausgabeaufschlag meist einen Rabatt. In diesem Fall spricht man auch von einem "Fondsdiscounter" (siehe unten).

Kurzerklärung zu den Fondsarten

  • Rentenfonds: Dieser investiert in sogenannte Anleihen, das sind im Grunde Kredite, die Sie einem Unternehmen oder einem Staat geben können. Dafür erhalten Sie dann einen Zins.
  • Aktienfonds: Sie investieren das Anlegergeld in Aktien, also Unternehmensanteile, an. Steigt der Wert eines Unternehmens, steigt auch der Wert der Aktie – davon profitieren Sie, wenn Sie diese Aktie verkaufen.
  • Immobilienfonds: Diese investieren in Immobilien, also Wohnungen, Bürogebäude oder Pflegeheime beispielsweise. Vom Verkauf oder der Vermietung können Sie ebenfalls profitieren.

Alle drei Fonds haben eines gemein: Sie sind aktiv. Das bedeutet, dass ein Fondsmanager über die Zusammensetzung der Investmentfonds entscheidet – also bestimmt, in welche Anlageobjekte Ihr Geld genau angelegt wird. Deshalb sind aktive Fonds aber teurer als passive. Bei passiven Fonds, auch ETFs genannt, bildet ein Computeralgorithmus einen Index nach (siehe unten).

Wie berechnet sich der Ausgabeaufschlag?

Um den Ausgabeaufschlag zu berechnen, kann man zwei unterschiedliche Methoden benutzen.

1. Nettomethode: Das ist die Methode, die üblicherweise angewandt wird. Die Formel ist folgende: [(Ausgabepreis / Rücknahmepreis) x 100] – 100 = Ausgabeaufschlag in Prozent.

Der prozentuale Ausgabeaufschlag bezieht sich dabei auf den Rücknahmepreis des Fondsanteils. Das ist der Preis, den Sie aktuell erhalten, wenn eine Fondsgesellschaft Ihnen einen Fondsanteil wieder abkauft. Im Gegensatz dazu ist der Ausgabepreis der Preis, den Sie aktuell für einen Fondsanteil zahlen müssen. Beide Preise ändern sich ständig durch Angebot und Nachfrage.

Ein Beispiel für die Nettomethode:
Nehmen Sie an, der Ausgabepreis eines Fondsanteils beträgt 250 Euro, der Rücknahmepreis 242 Euro. Der Ausgabeaufschlag beträgt nach der Nettomethode also: [(250 / 242) x 100] – 100 = 3,3 Prozent. Letztlich müssten Sie für einen Anteil des Fonds also 3,3 Prozent x 242 Euro = 7,97 Euro zahlen.

2. Bruttomethode: Diese Methode ist eher unüblich in Deutschland. Die Berechnung ist zwar dieselbe, der Prozentsatz bezieht sich jedoch nicht auf den Rücknahmepreis – sondern auf den Ausgabepreis.

Ein Beispiel für die Bruttomethode:
Ausgabepreis beträgt 250 Euro, Rücknahmepreis 242 Euro. Der Ausgabeaufschlag beträgt also: [(250 / 242) x 100] – 100 = 3,3 Prozent. Letztlich müssten Sie also 3,3 Prozent x 250 Euro = 8,25 Euro zahlen, also 28 Cent mehr.

Wie sehr schmälert der Ausgabeaufschlag meine Rendite?

Auch das lässt sich nicht pauschal sagen. Generell gilt aber: Je länger Sie einen Fondsanteil halten, desto weniger fällt der Ausgabeaufschlag relativ ins Gewicht. Denn mit der Zeit amortisieren sich die einmalig gezahlten Kosten.

Ein Rechenbeispiel: Sie legen einmalig 10.000 Euro in einen Aktienfonds an. Die angenommene Rendite beträgt pauschal sechs Prozent pro Jahr. Der Ausgabeaufschlag beläuft sich einmalig fünf Prozent. Beachten Sie, dass diese Annahmen nur für dieses Beispiel gelten. In der Realität kann Ihnen keine feste Renditezusage gemacht werden, ebenso kommen neben dem Ausgabeaufschlag noch weitere Kosten auf Sie zu (siehe unten).

  • Erster Fall: Hier legen Sie die 10.000 Euro fünf Jahre lang an. Die Kosten des Ausgabeaufschlages betragen 476,19 Euro. Ihr Gewinn beträgt 2.745,01 Euro. Die Kosten des Ausgabeaufschlags betragen also rund 17 Prozent des Gesamtgewinns.
  • Zweiter Fall: Hier legen Sie die 10.000 Euro 20 Jahre lang an. Die Kosten des Ausgabeaufschlages betragen ebenfalls 476,19 Euro. Ihr Gewinn beträgt allerdings 20.544,15. Die Kosten des Ausgabeaufschlags belaufen sich jetzt nur noch auf rund zwei Prozent des Gesamtgewinns.

Neben dem Ausgabeaufschlag: Welche Kosten kommen noch auf mich zu?

Es gibt neben dem Ausgabeaufschlag noch weitere Kosten, die beim Kauf eines Fondsanteils auf Sie zu kommen. Ein Überblick:

  • Depotkosten: Da Sie zunächst ein Depot eröffnen müssen, sollten Sie diese Gebühren immer im Blick behalten. Bei vielen Onlineanbietern und Direktbanken fallen für ein Depot keine Kosten an. Bei herkömmlichen Banken und Sparkassen kann ein Depot mehr als 20 Euro im Jahr kosten.
  • Verwaltungsgebühren: Das sind die Kosten, die eine Fondsgesellschaft dafür erhebt, dass sie einen Fonds anbietet und betreibt. Diese Kosten werden häufig in der Gesamtkostenquote ("Total Expense Ratio", kurz "TER") zusammengefasst. Die Kosten der Fonds können sich erheblich unterscheiden, meist liegen sie bei 0,5 bis 1,5 Prozent. ETFs sind hier am günstigsten, denn es muss kein Fondsmanager bezahlt werden, der das Vermögen verwaltet (siehe unten).

Wie kann ich den Ausgabeaufschlag umgehen?

Viele Banken oder Fondsvermittler bieten Rabatte auf die Fondsanteile an. Diese Anbieter nennen sich meist "Fondsdiscounter". Oft betragen diese Rabatte bis zu 100 Prozent, in diesem Fall nennt man den Fonds auch "No-Load-Fonds". Dann entfällt der Ausgabeaufschlag komplett.

Aber: Häufig bieten die Fondsvermittler nur deshalb einen Rabatt an, weil sie an anderer Stelle wieder die Kosten aufschlagen – häufig in Form einer höheren Verwaltungsgebühr. Meist findet sich darin auch die sogenannte "Bestandsprovision" wieder. Diese beträgt etwa zwischen 0,1 und 0,9 Prozent und fällt für die ganze Dauer an, wenn Sie einen Fondsanteil halten.

Also Vorsicht: Eine hohe Verwaltungsgebühr schlägt sich langfristig eher in der Rendite nieder als ein hoher Ausgabeaufschlag. Denn sie fällt dauerhaft an – und nicht nur beim Erwerb eines Fondsanteils.

Tipp: Wenn Sie langfristig anlegen möchten, was ohnehin zu empfehlen ist, nehmen Sie eher einen höheren Ausgabeaufschlag in Kauf als höhere Verwaltungsgebühren. Wenn Sie kurzfristig anlegen möchten, was umgekehrt weniger empfehlenswert ist, sollten Sie auf einen niedrigen Ausgabeaufschlag achten.

Statt in aktive Investmentfonds können Sie auch in sogenannte ETFs, auch Indexfonds genannt, investieren (siehe oben). Diese sind häufig deutlich günstiger. Und der Ausgabeaufschlag entfällt ebenfalls meist (siehe unten).

Wird der Ausgabeaufschlag auch bei ETFs fällig?

Nein, bei ETFs entfällt der Ausgabeaufschlag in der Regel. Das liegt daran, dass ein ETF anders als ein herkömmlicher Investmentfonds nicht aktiv gemanagt wird – sondern stattdessen ein Computeralgorithmus einen Aktienindex nachbildet.

Beim Kauf eines ETF-Anteils fallen jedoch sogenannte Ordergebühren an. Diese werden vom Online-Broker dafür erhoben, dass er Fondsanteile für Sie an der Börse kauft. Die Ordergebühren sind meist aber deutlich geringer als der Ausgabeaufschlag, ebenso wie die Verwaltungsgebühren, die bei einem ETF-Investment auch fällig werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • finanztip.de
  • boerse.de
  • test.de
  • weltsparen.de
  • de.bergfuerst.com
  • zinsen-berechnen.de
  • focus.de
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website