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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Muss ich die Pflegekosten meiner Geschwister tragen?
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Muss ich die Pflegekosten meiner Geschwister tragen?
Wer auf Pflege im Heim angewiesen ist, hat in der Regel hohe Kosten zu schultern. Die Eigenbeteiligung für das erste Jahr im Pflegeheim betrug im Bundesdurchschnitt zuletzt 2.871 Euro im Monat – Zuschüsse vom Staat bereits abgezogen. Das ist eine Summe, die ohne eine private Pflegeversicherung, hohe Rente oder Vermögen nicht zu bezahlen ist. Doch was dann? Wer zahlt die Heimkosten, wenn der Pflegebedürftige diese nicht selbst aufbringen kann?
Das fragt sich ein t-online-Leser, dessen Geschwister offenbar über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, um im Fall der Fälle für sich selbst aufkommen zu können. Genauer: "Müssen Geschwister die Pflegekosten eines mittellosen Geschwisters mittragen?"
Diese Verwandten sind unterhaltspflichtig
Die Antwort ist eindeutig: nein. Geschwister zählen im Verwandtschaftsrecht zur sogenannten Seitenlinie. Laut § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind jedoch nur Verwandte der geraden Linie gegenseitig unterhaltspflichtig. Dazu zählen die eigenen Eltern und Kinder. Aber auch diese werden inzwischen erst ab einem hohen Jahreseinkommen zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Lesen Sie hier, ab welchem Gehalt das gilt.
Komplizierter wird die Sache allerdings, wenn Geschwister gemeinsames Eigentum besitzen, etwa ein Haus oder eine Wohnung. Unter Umständen kann angeordnet werden, dass die Immobilie ganz oder zumindest teilweise veräußert werden muss, damit Bruder oder Schwester die eigenen Pflegekosten tragen können.
Besitzen die pflegebedürftigen Geschwister kein Immobilienvermögen und haben Sie auch keine Eltern oder Kinder, die so viel verdienen, dass sie zum Unterhalt verpflichtet sind, springt letztlich der Staat ein. Das Sozialamt zahlt dann die sogenannte Hilfe zur Pflege. Lesen Sie hier, welche Leistungen noch möglich sind.
- gesetze-im-internet.de: "§ 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete"
- pflegebox.de: "Pflegebedürftigen Geschwistern helfen: Was Sie wissen sollten"