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Arbeitnehmerrechte: So setzen Sie diese im Job erfolgreich durch


Recht haben und bekommen
Wie Arbeitnehmer sich im Job erfolgreich durchsetzen

dpa, Ronja Ringelstein

Aktualisiert am 12.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Was tun im Streitfall? Theoretisch haben Arbeitnehmer zwar viele Rechte. Vielen fällt es aber schwer, gegen Widerstände davon Gebrauch zu machen.Vergrößern des Bildes
Was tun im Streitfall? Theoretisch haben Arbeitnehmer zwar viele Rechte. Vielen fällt es aber schwer, gegen Widerstände davon Gebrauch zu machen. (Quelle: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn)

Genug Pausen, Bildungsurlaub oder ein Ausgleich von Überstunden – Arbeitnehmer haben viele Rechte. Theoretisch. Doch wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, sind die schwer durchzusetzen. Hilft dann nur der Gang zum Anwalt? Oder geht es noch anders?

Der Job läuft gut, fachlich ist alles einwandfrei. Doch wenn es darum geht, eigene Rechte gegenüber dem Chef durchzusetzen, werden selbst gestandene Profis unsicher. Wenn der Chef den Kopf schüttelt und "Geht nicht" sagt, wissen sich viele nicht zu helfen. Schließlich sitzt man immer am kürzeren Hebel. Oder?

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten

Oft ist das nicht so. Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte aber gar nicht. Der erste Schritt bei Problemen sollte deshalb sein, sich ordentlich zu informieren. Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind im Arbeitsvertrag, gegebenenfalls im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in den Arbeitsgesetzen geregelt. Eine Internetrecherche kann ein Anfang sein – ohne Rückversicherung beim Experten geht es aber oft nicht.

Drohen Sie nicht gleich mit einem Anwalt

Doch was tun, wenn der Chef trotzdem abblockt? Hier sind sich Experten einig: Der Ton macht die Musik. "Gleich mit dem Anwalt zu kommen, verstehen Arbeitgeber als Affront. Da redet man schnell über einen Vertrauensverlust, obwohl der Arbeitnehmer nur seine Rechte verfolgt", sagt der Arbeitsrechtler Peter Meyer. Er rät deshalb, als erstes zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen – mit guten Argumenten, die man sich vorher zurecht gelegt hat.

Gehen Sie taktisch klug und besonnen vor

Wichtig sei dabei ein taktisches Vorgehen, sich die Situation also genau anzusehen. Bei größeren Unternehmen gibt es häufig Strukturen, in denen man Konflikte ansprechen und um Vermittlung bitten kann. Schwieriger ist es bei ganz kleinen Betrieben, wo es eigentlich nur einen Chef gibt.

Reagiert so ein Alleinherrscher-Chef nicht auf Wünsche beziehungsweise begründete Forderungen des Arbeitnehmers, bleibt oft doch nur noch der Gang zum Anwalt oder zur Gewerkschaft. "Allein die jährlichen Meldungen über Überstunden, die von Arbeitnehmern geleistet werden, ohne sich diese bezahlen zu lassen, zeigt, wie oft die Arbeitnehmer auf Rechte verzichten", sagt Tjark Manssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Lassen Sie sich als Gewerkschaftsmitglied kostenlos beraten

Angestellte in kleineren Betrieben seien hier sicher eher betroffen, sagt der Rechtexperte, "weil Arbeitnehmer bis zu einer Betriebsgröße von zehn Arbeitnehmern keinen Kündigungsschutz genießen und deshalb Hemmungen haben, ihre Rechte durchzusetzen." Gewerkschaftsmitglieder können sich von den Organisationen kostenlos beraten lassen. Und wer nicht in der Gewerkschaft ist, aus finanziellen Gründen aber eine Beratung beim Anwalt scheut, bekommt vielleicht über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten erstattet.

Probieren Sie eine Mediation aus – statt sich vor Gericht wiederzusehen

Ein ganz anderer Ansatz der Konfliktlösung ist die Mediation. Die Idee dahinter: Eine Begegnung auf Augenhöhe, ohne längeren Hebel auf der einen oder auf der anderen Seite. "Viele Streitigkeiten in Unternehmen sind gar nicht rechtsbezogen, meistens geht es dabei um die Klärung von Rollen, Strukturen und die Gestaltungsmöglichkeit der Zusammenarbeit", sagt Susanne Fest, Wirtschaftsmediatorin und Inhaberin des Kölner Institut für Konfliktmanagement.

Zunächst sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber versuchen, diese Fragen selbst zu klären. Erst wenn alle Möglichkeiten zur Klärung mit eigenen Mitteln ausgeschöpft sind, ruft man den Mediator. Eventuell ist das Ergebnis der Mediation dann sogar nachhaltiger als ein Gerichtsurteil, weil die Parteien es gemeinsam gefunden haben.

Verwendete Quellen
  • dpa
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