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BAföG für Auszubildende - Leistungen von der Arbeitsagentur


BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe das BAföG für Auszubildende

us (TP)

Aktualisiert am 15.09.2021Lesedauer: 1 Min.

Sie befinden sich in einer Berufsausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme? Wenn Sie bereits in einer eigenen Wohnung leben, reicht Ihre Ausbildungsvergütung vielleicht nicht für Miete, Lebenshaltungskosten und die Kosten der Ausbildung aus. Deshalb unterstützt der Staat auch Auszubildende in einer praktischen Berufsausbildung mit dem sogenannten BAföG für Auszubildende. Genau genommen handelt es sich dabei um die Berufsausbildungsbeihilfe der Arbeitsagentur. Hier finden Sie alle Fakten rund um das Thema.

Ihr Anspruch auf BAföG für Auszubildende

Einen Anspruch auf BAföG für Auszubildende haben Sie, wenn Sie

  • während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen können,
  • älter als 18 Jahre sind,
  • verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben oder
  • mindestens ein Kind haben.

Auch wenn Sie bereits einmal verheiratet waren und sich von Ihrem Partner getrennt haben, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Ihr Antrag auf BAföG für Auszubildende

Ihren Antrag auf Auszubildenden-BAföG stellen Sie bei der Filiale der Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Zusätzlich zu dem Formular für die Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe benötigen Sie einen weiteren Vordruck, auf dem Ihr Vermieter die Höhe der Miete und der Mietnebenkosten bestätigt. Auch ein Nachweis Ihrer Ausbildungsvergütung und des Einkommens Ihrer Eltern oder Ihres Lebensgefährten ist Bestandteil des Antrags.

Höhe des BAföG für Auszubildende

Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Ihrer Ausbildungsvergütung, der Höhe Ihrer Miete sowie notwendigen Fahrtkosten für Ihre Fahrten zur Ausbildungsstelle. Außerdem ist das BAföG für Auszubildende vom Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Lebensgefährten abhängig. Mit dem BAB-Rechner auf der Homepage der Arbeitsagentur können Sie Ihren möglichen Anspruch schon vorab ermitteln.

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