Voraussetzungen für Kindergeld
Das Baby ist da! Neben zahlreichen neuen Aufgaben und Pflichten haben Sie als Eltern ein Recht darauf, Kindergeld zu beziehen. Allerdings müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um diese Form der staatlichen Transferzahlung zu erhalten. Erfahren Sie im Folgenden, welche das sind.
Kindergeld wird generell monatlich für alle Kinder von Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Befindet sich ein Kind in Ausbildung oder Studium, so kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern jeweils 194 Euro. Für ein drittes Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind sogar 225 Euro. Beachten Sie aber,...
...dass für ein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bezogen werden kann. Es gilt: Liegen die Einkünfte des Kindes über dem gesetzlichen Kinderfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro im Jahr, wird kein Kindergeld mehr gezahlt.
Um Kindergeld beziehen zu können, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Kindergeld kann neben Eltern auch von nicht-leiblichen Erziehungsberechtigten bezogen werden, die ein Kind erziehen und nachweislich in Obhut haben.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, ist es in bestimmten Fällen möglich, einen Kindergeldzuschuss zu erhalten. Diese Regelung betrifft gleichermaßen Paare wie Alleinerziehende. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich maximal 170 Euro je Kind. Anspruch auf den Zuschuss haben Eltern, deren monatliches Einkommen 900 Euro brutto nicht übersteigt. Bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 600 Euro brutto im Monat.
Für behinderte Kinder gelten gesonderte Regelungen für den Bezug von Kindergeld. Demnach kann für ein behindertes Kind auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden, wenn es nachweislich nicht in der Lage ist, seinen monatlichen Lebensunterhalt allein zu decken.