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Bundesurlaubsgesetz
Urlaubsanspruch im Nebenjob?

ts (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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Nur die wenigsten Menschen wissen, dass auch in einem Nebenjob ein Urlaubsanspruch besteht. Seitens der Arbeitgeber wird oftmals nicht explizit darauf hingewiesen, und so verzichten Arbeitnehmer vielfach aus Unkenntnis darauf, ihre legitimen Ansprüche geltend zu machen. Der Urlaubsanspruch ist dabei im Rahmen des Bundesurlaubsgesetzes geregelt und je nach Umfang eines Nebenjobs klar definiert.

Auch in einem Nebenjob besteht ein Urlaubsanspruch

Sie sollten beachten, dass seitens des Gesetzgebers ein Unterschied zwischen den Begriffen „Werktag“ und „Arbeitstag“ gemacht wird. Bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags ist die Formulierung der Arbeitstage stets vorzuziehen, weil Sie so einen höheren Urlaubsanspruch erwerben. Dieser besteht gesetzlich in 24 Werktagen, und sofern in Ihrer Branche ein Tarifvertrag gilt, können Sie auch mehr Urlaubstage geltend machen.

So gestaltet sich der Urlaubsanspruch in einem Nebenjob

Dabei gilt Ihr Anspruch auf Urlaub auch bei einem Nebenjob, wird jedoch auf die Anzahl der geleisteten Stunden umgerechnet. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie bei einer halben Stelle auch nur den halben Urlaubsanspruch erwerben. Ergibt sich aus der Anwendung der Umrechnung Ihrer Ansprüche eine „Kommazahl“, so wird in den meisten Fällen von Seiten des Arbeitgebers aufgerundet.

Sofern Sie im Nebenjob nur gelegentlich arbeiten und keine regelmäßigen Termine wahrnehmen, so wird die durchschnittliche Arbeitszeit ermittelt und für Ihren Urlaubsanspruch zugrunde gelegt. Ausgangsbasis für die Berechnung sind dabei die letzten drei Monate.

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