Beruf und Bildung Neue Ausbildungsordnung für Versicherungskaufleute ab August
Bonn (dpa/tmn) - Zum 1. August 2022 gilt eine neue Ausbildungsordnung für angehende Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen. Darauf macht das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aufmerksam.
Grund für die Modernisierung der dreijährigen Ausbildung sind den Angaben zufolge die Weiterentwicklungen in der Versicherungsbranche. Darunter fallen etwa neue Geschäftsmodelle, die über digitale Kanäle verfügbar sind, ausgeweitete regulatorischen Vorgaben sowie ein stärkerer Servicebedarf bei Kundinnen und Kunden.
Auf diese Punkte und auf die Beratungsqualität wird daher in der Ausbildung verstärkt der Fokus gelegt. Die neuen Kompetenzen bekommen Azubis in Zukunft anhand sogenannter Kundenbedarfsfelder vermittelt. Dazu zählt zum Beispiel die Absicherung von Wohneigentum, der Berufsausübung und Freizeitgestaltung oder von Mobilität und Reisen. Auch Vermögensbildung und die Vorsorge für das Alter sind Themen.
Fachrichtungen werden aufgehoben
Die bisherige Aufteilung in zwei Fachrichtung wird mit der neuen Ausbildungsordnung aufgehoben. Eine Spezialisierung erfolgt nun in einer von fünf Wahlqualifikationen. Damit soll dann zum Beispiel auch eine Tätigkeit an der IT-Schnittstelle in der Versicherungswirtschaft möglich sein.
Laut BIBB gehört der Beruf mit insgesamt mehr als 12 300 Auszubildenden im Jahr 2020 nach wie vor zu den am stärksten nachgefragten Ausbildungen.
Das BIBB informiert auf seiner Webseite gesammelt zuaufgefrischten Ausbildungsordnungen. Ab 01. August 2022 gibt es demnach auch neue Lerninhalte für angehende Zahnmedizinische Fachangestellte, für die Berufe im Bereich der Gastronomie, für Zahntechniker sowie für Eisenbahner und Binnenschiffer.