Keine Beschäftigungspflicht Gericht: Pflegeheim darf ungeimpfte Mitarbeiter freistellen
Gießen (dpa) - Ein Seniorenheim in Hessen darf Beschäftigte von der Arbeit freistellen, die bislang keinen Nachweis einer Corona-Impfung vorgelegt haben. Das entschied das Arbeitsgericht Gießen nun in einem Eilverfahren und wies die Anträge von zwei Mitarbeitern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Aus dem zugrundeliegenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes ergebe sich jedenfalls keine Beschäftigungspflicht, bis etwa ein Gesundheitsamt über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entschieden hätte, begründete die Vorsitzende Richterin die Urteile. Diese sind noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist möglich. Zudem laufen in den Fällen noch die Hauptverfahren.
Eilverfahren vorerst gescheitert
Geklagt hatten zwei Beschäftigte der Einrichtung im mittelhessischen Pohlheim, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Weil die beiden Männer bis zum Stichtag Mitte März keinen Nachweis über eine Impfung vorgelegt hatten, stellte sie ihr Arbeitgeber ohne Fortzahlung des Gehalts frei. In dem Eilverfahren wollten die Kläger ihre vertragsgemäße Beschäftigung erreichen.
Seit Mitte März greift die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie die Spritze aus medizinischen Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht in Hessen erfolgt in mehreren Stufen.