Vor Abreise Krankenversicherung für das Auslandssemester prüfen
Hamburg (dpa/tmn) - Wer im Studium ein Auslandssemester plant, kann sich nicht immer auf die inländische gesetzliche oder private Krankenversicherung verlassen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Zunächst gilt es daher zu prüfen, wie die Krankenversorgung und Versicherungspflicht vor Ort aussieht. In vielen Ländern gebe es Pflichtsysteme, die auch für Gaststudierende gelten. Mit den EU-Ländern sowie mit weiteren Ländern hat Deutschland zudem ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen für die Versorgung im Krankheitsfall, erklärt dieVerbraucherschutzorganisation.
Krankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte
Wichtig: Laut BdV übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in den Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, nur die im Zielland üblichen Leistungen. Der BdV empfiehlt daher, vor Abreise zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Damit werden zum Beispiel im Notfall die Kosten für einen medizinischen Rücktransport ins Heimatland gedeckt. Studierende sollten dafür in der Regel eine "Auslandskrankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte" wählen, da Versicherungen für Urlaubsreisen meist nur für wenige Wochen leisten.
Infos zur Krankenversicherung im Ausland hat der Bund der Versicherten in einem Merkblatt zusammengestellt, die imNetzkostenlos abrufbar ist.