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Schutz und Kontrollinstanz: Zweischneidiges Schwert? Die Zeiterfassung am Arbeitsplatz


Schutz und Kontrollinstanz
Zweischneidiges Schwert? Die Zeiterfassung am Arbeitsplatz

Von dpa
20.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Ist ein Arbeitstag nach Stechuhr noch zeitgemäß? Hier gilt es zwischen Faktoren wie Gesundheitsschutz und Vertrauen zu den Mitarbeitern abzuwägen.Vergrößern des Bildes
Ist ein Arbeitstag nach Stechuhr noch zeitgemäß? Hier gilt es zwischen Faktoren wie Gesundheitsschutz und Vertrauen zu den Mitarbeitern abzuwägen. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Leipzig/Hamburg (dpa/tmn) - Im Homeoffice arbeiten Beschäftigte oft länger als ihr Arbeitsvertrag vorsieht. Das soll eine Zeiterfassung im Unternehmen möglichst verhindern.

Eine Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) aber zeigt, dass im Homeoffice nur in 66 Prozent der Fälle die Arbeitszeiten erfasst werden - das ist deutlich seltener als im Betrieb (80 Prozent).

Für die Analyse hat die BauaDatenvon rund 8400 abhängig Beschäftigten aus dem Jahr 2019, also noch vor Beginn der Corona-Pandemie, ausgewertet. Dabei zeigte sich: Beschäftigte, deren Arbeitszeit nicht erfasst wird, berichteten schon damals häufiger über eine Entgrenzung ihrer Arbeitszeiten. Es gab überlange Arbeitstage, ausgefallene Pausen oder fehlende Ruhezeiten.

Das Problem dürfte sich während der Corona-Krise verstärkt haben. Laut Hannes Zacher, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie am Institut für Psychologie der Universität Leipzig, hat die durch die Pandemie bedingte Arbeit im Homeoffice ohne Zeiterfassung dazu geführt, dass Menschen mehr gearbeitet hätten als nötig - und das zu "unmöglichen Zeiten".

Die rechtliche Ausgangslage: Es ist kompliziert

Die rechtliche Grundlage für eine Arbeitszeiterfassung ist indes etwas kompliziert. Eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur minuziösen Arbeitszeiterfassung gebe es nicht, sagt Doris-Maria Schuster, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. ImArbeitszeitgesetzsei lediglich vorgeschrieben, dass Mehrarbeit erfasst werden müsse. "Jedenfalls ist das die derzeit vorherrschende Meinung", sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht.

2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil (Az. C-55/18) entschieden, dass Arbeitszeiten durch technische Vorgaben kontrolliert werden müssen. Demnach sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein System zu errichten, in dem nachvollziehbar und fälschungssicher die Arbeitszeiten von Mitarbeitenden erfasst werden.

Passiert sei bisher aber nichts, sagt Schuster. In Deutschland ist immer noch nicht entschieden, ob diese Entscheidung in Form eines eigenen Gesetzes umgesetzt werden muss.

Arbeitszeiterfassung als Mittel zum Gesundheitsschutz

Dabei kann eine Arbeitszeiterfassung Beschäftigte schützen. "Für die Arbeitnehmer ist eine Arbeitszeiterfassung nicht nur nachteilig", sagt Schuster. In Betrieben mit Betriebsrat sei dieser bei der Einführung des Systems mit an Bord und verhandle im Sinne der Arbeitnehmenden. So ließe sich leicht erkennen, wer stets im Grenzbereich arbeitet, also Überstunden schiebt, und gegensteuern.

Tatsächlich bieten solche Systeme auch Struktur für diejenigen, die dazu neigen, Arbeit zu entgrenzen, sagt Prof. Zacher: "Es wird eine Grenze gezogen zwischen Arbeit und Freizeit oder Familie."

Psychologe: Arbeitszeiterfassung von Misstrauen geprägt

Gleichzeitig gibt es Kritik am System der Arbeitszeiterfassung. In der Tat wird, so erklärt es Schuster, genau erfasst, ob man zu spät kommt, länger Pause macht oder früh in den Feierabend verschwindet: "Man ist transparenter als Mitarbeiter." Ihrer Ansicht nach dient die Arbeitszeiterfassung aber vorwiegend dem Gesundheitsschutz und weniger einem übertriebenen Kontrollbedürfnis der Arbeitgeber.

Wie sinnvoll ein solches System ist, sei von der Branche abhängig, findet Psychologe Hannes Zacher. Ihm zufolge ist die Arbeitszeiterfassung generell von Misstrauen geprägt: "Die Zeit wird erfasst, weil Unternehmen nicht davon ausgehen, dass die Menschen von sich aus die Arbeitszeit leisten, die sie leisten sollen."

Dahinter stecke die Annahme, dass die Angestellten nicht genug oder zu viel arbeiten, dieses aber nicht selbst regulieren können und dafür gegebenenfalls bestraft oder belohnt werden müssten. "Dazu gehört ein Menschenbild, das davon ausgeht, dass jeder kontrolliert werden muss und niemand motiviert ist, zu arbeiten", findet Zacher. Außerdem werde die reine Arbeitszeit höher bewertet als das, was man währenddessen tatsächlich erledigt.

Zukunft Vertrauensarbeitszeit

Die Forschung empfiehlt laut Zacher, eher ergebnis- als stundenorientiert zu arbeiten. Unternehmen sollten ihren Angestellten Vertrauen schenken und davon ausgehen, dass sie dazulernen und ihre Aufgabe gut erledigen wollen. "Wenn sie die Ziele erreicht haben, ist es in Ordnung, eine Stunde früher nach Hause zu gehen", findet Zacher. Das sei zeitgemäßer als nach Stechuhr zu arbeiten.

In manchen Unternehmen gebe es schon so etwas wie eine Vertrauensarbeitszeit. "Das ist in meinen Augen die Zukunft, verlangt aber mehr von den Führungskräften, weil sie dann ganz klar mit den Mitarbeitenden zusammen Ziele definieren müssen, die erreicht werden sollen", sagt Zacher. Allerdings sei Vertrauensarbeitszeit nur schwer mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Einklang zu bringen, gibt Schuster zu bedenken.

Auf Inhalte statt Arbeitszeit konzentrieren

Solange nicht ausdiskutiert ist, wie genau Arbeitszeiterfassung in Deutschland auszusehen hat, können sich Beschäftigte zumindest da, wo sie bereits zum Einsatz kommt, mit ihren Vorteilen anfreunden. Wer sich über die Stundenerfassung ärgert, dem kann es helfen, sich über die eigene Einstellung klar zu werden, dann die Situation zu akzeptieren und für sich sinnvoll zu nutzen, empfiehlt Zacher.

"Wenn ich meine Zeit nur absitze, kann es gut sein, etwas zu verändern, andere Aufgaben oder mehr Aufgaben zu übernehmen, damit keine Leerlaufzeiten entstehen." Zacher rät außerdem, sich nicht zu sehr auf die Arbeitszeit, sondern auf die Inhalte zu konzentrieren.

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