Faustformel hilft So viele Seiten darf ein Lebenslauf umfassen
Köln (dpa/tmn) - Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Lebenslauf nicht zwingend auf maximal zwei Seiten unterbringen. Gerade mit zunehmender Berufserfahrung darf der "CV" auch mehr Platz einnehmen, schreibt der Karriereberater Bernd Slaghuis in seinem Blog.
"Ein guter Lebenslauf darf mit dem Alter wachsen", ermutigt Slaghuis. Wichtiger als sich an eine starre Regel zu halten, sei, dass sich Personalfachkräfte leicht ein Bild des bisherigen Berufslebens machen können, ohne dass Fragen offen bleiben, so der Experte. Wie lang darf der Lebenslauf also sein?
Einsteiger oder lange Berufserfahrung?
Slaghuis hat eine Faustformel zur Orientierung: Die Anzahl der Seiten im Lebenslauf darf demnach der ersten Ziffer des eigenen Alters entsprechen. Heißt: Für 20-Jährige sollten zwei Seiten in der Regel ausreichen, 50-Jährige können auch mal fünf Seiten ausreizen.
Der Karriereberaterbetont: Entscheidend ist vor allem, ein übersichtliches, aber umfassendes Bild des Berufslebens zu zeigen. Die Faustformel sei darum nicht als goldene Regel zu verstehen. Bei der Entscheidung, wie viele Seiten der Lebenslauf einnehmen darf, kommt es immer auch auf die individuellen Karrierestationen an.