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Arbeitsrecht: Bekomme ich nach der Elternzeit meinen alten Job zurück?


Arbeitsrecht
Bekomme ich nach der Elternzeit meinen alten Job zurück?

Von dpa
16.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Mit Schwung zurück an alte Aufgaben? Wer aus der Elternzeit kommt, muss womöglich andere Tätigkeiten übernehmen als davor - solange sie vertragsgerecht sind.Vergrößern des Bildes
Mit Schwung zurück an alte Aufgaben? Wer aus der Elternzeit kommt, muss womöglich andere Tätigkeiten übernehmen als davor - solange sie vertragsgerecht sind. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/Illustration./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Womöglich mehrere Jahre in Elternzeit gewesen und dann wieder zurück in den Job - wie geht es weiter? Kann man danach genau dort wieder einsteigen, wo man aufgehört hat?

"Die Elternzeit ändert nichts an dem Arbeitsvertragsinhalt", stellt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, klar. Das heißt aber nicht, dass man nach dem Ende der Elternzeit automatisch wieder die exakt gleichen Aufgaben übernehmen kann wie vor derElternzeit.

"Der Arbeitgeber muss vertragsgerecht beschäftigen", sagt der Arbeitsrechtsexperte. Die Tätigkeit müsse immer im Bereich der Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegen. Wer beispielsweise als Referentin einer Krankenkasse tätig ist und vor Beginn der Elternzeit für die Abrechnung ambulanter Versorgungen zuständig war, muss nach der Rückkehr dann womöglich Abrechnungen der stationären Versorgungen übernehmen.

Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Weisungsrecht und darf im vertraglich festgelegten Rahmen über Bedingungen wie Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit bestimmen. Im Einzelfall können Arbeitgeber Beschäftigten somit auch andere Stellen zuweisen. Das allerdings gilt auch unabhängig von der Tatsache, ob jemand in Elternzeit war oder nicht.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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