Studie Frauenanteil in Führungsetagen öffentlicher Betriebe steigt
Berlin (dpa) - Der Anteil an Frauen in den Aufsichtsräten großer öffentlicher Unternehmen ist weiter leicht gestiegen, in den Vorständen gibt es dagegen im Jahresvergleich keine Bewegung.
Das hat die Organisation "Frauen in die Aufsichtsräte" (Fidar) in einer Studie ermittelt, die an diesem Donnerstag vorgestellt wird. Die Zahlen lagen der Deutschen Presse-Agentur vorab vor. Die Organisation setzt sich seit Jahren für das Thema ein und verfolgt die Entwicklung der Besetzung von Aufsichtsrats- und Vorstandsposten kontinuierlich.
Mehr Gleichberechtigung in der Privatwirtschaft
Den aktuellen Zahlen zufolge lag der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten zum Stichtag 1. Januar bei 34,7 Prozent - ein Plus von 2,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Die öffentlichen Unternehmen liegen damit knapp über der Quote in der Privatwirtschaft. In den Vorständen blieb der Frauenanteil unverändert bei 22 Prozent. In den großen Firmen der Privatwirtschaft liegt er bei 13 Prozent. Die Zahlen zur Privatwirtschaft hatte Fidar bereits Ende Mai veröffentlicht.
"Beinah-Stillstand, Stagnation und Rückschritte - das wird der Vorbildfunktion staatlicher Beteiligungen nicht gerecht", kritisierte Fidar-Präsidentin Monika Schulz-Strelow. In der Privatwirtschaft stelle man eine deutlich steilere Lernkurve bei der gleichberechtigten Teilhabe fest. "Die Entscheider bei den Beteiligungen der öffentlichen Hand müssen jetzt liefern", forderte sie.
Untersucht wurde für die aktuelle Studie die Besetzung der Top-Jobs in den 263 größten öffentlichen Unternehmen in Deutschland. Das sind Betriebe mit Bundes- oder Landesbeteiligung - etwa Wasserbetriebe, Lotto-, Verkehrs- oder Wohnungsbaugesellschaften, Flughäfen, Unikliniken oder Energiewerke.
Gesetzliche Vorgaben für börsennotierte Unternehmen
Führungspositionen in großen privaten und öffentlichen Unternehmen werden seit 2016 verstärkt mit Frauen besetzt. Grund ist eine seitdem geltende Vorgabe, dass ab einer bestimmten Firmengröße - in der Regel ab 2000 Beschäftigten - frei werdende Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt werden müssen, bis mindestens ein Frauenanteil von 30 Prozent erreicht ist.
Durch eine vor der Sommerpause beschlossene Gesetzesänderung, die an diesem Donnerstag in Kraft getreten ist, gelten nun außerdem Vorgaben für die Besetzung der Vorstände. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als 3 Vorständen müssen künftig bei Nachbesetzungen in der Top-Management-Etage sicherstellen, dass mindestens eine Frau dort vertreten ist.
Die zuständige Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht verspricht sich davon mehr Bewegung: "Die Zeiten der reinen Männerclubs sind vorbei", sagte die SPD-Politikerin. Quotenregelungen veränderten nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern wirkten sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur aus. "Unser Ziel bleibt, dass die wichtigsten Bundesbeteiligungen paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden."
Fidar kritisierte allerdings, dass weiterhin nur ein kleiner Teil der öffentlichen Unternehmen die Festlegung von Zielgrößen als strategisches Instrument nutze, um Ambitionen für mehr Frauen in Führungspositionen zu unterstreichen. Dabei geht es um die Frage, inwiefern ein Unternehmen für die Zukunft mit Frauen in Top-Jobs plant oder nicht. Von den Beteiligungen der öffentlichen Hand erwarte man hier deutlich mehr, sagte Schulz-Strelow.