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Bewerbung schreiben: Diese Lügen im Lebenslauf sind erlaubt


Bewerbungstricks
Diese Lügen im Lebenslauf sind erlaubt

Von t-online, cho

Aktualisiert am 27.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Bewerber im Vorstellungsgespräch (Symbolbild): Wer in der Bewerbung übertreibt, dem kann das später auf die Füße fallen.Vergrößern des Bildes
Bewerber im Vorstellungsgespräch (Symbolbild): Wer in der Bewerbung übertreibt, dem kann das später auf die Füße fallen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Wer sich mit vielen anderen um einen Job bewirbt, will herausstechen. Doch zu sehr übertreiben sollten Sie es mit Ihren Fähigkeiten nicht.

Ob Sprachkenntnisse, Auslandserfahrung oder Projektmanagement-Skills: Bei der Bewerbung gilt es, sich möglichst gut zu verkaufen. Da lässt man die eigenen Erfahrungen und Fähigkeiten gerne mal besser klingen, als sie eigentlich sind.

Doch was ist noch im Rahmen und wann liegt eine echte Täuschung vor? Mit welchen Tricks braucht man es bei Personalern gar nicht erst zu versuchen? Und wann mache ich mich sogar strafbar? Die Antworten im Überblick.

Darf ich im Lebenslauf lügen?

Nein. Lügen im Lebenslauf sind keine gute Idee. Sie sollten es bereits vermeiden, im Lebenslauf zu beschönigen und zu übertreiben. Das gilt vor allem, wenn es um Ihre Fachkompetenzen geht. Im Vorstellungsgespräch dürfte das auffallen. Und wenn nicht da, dann spätestens im Berufsalltag.

Die Grenze von der Beschönigung zur Lüge ist überschritten, wenn Sie fachspezifische Fähigkeiten angeben, über die sie schlicht nicht verfügen. Gleiches gilt, wenn Sie berufliche Auszeiten vertuschen.

Fällt das erst nach der Einstellung auf, droht unter Umständen die fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung. Sie könnten sogar Schadenersatz zahlen müssen oder wegen Betrugs angezeigt werden. Mehr zur fristlosen Kündigung lesen Sie hier.

Etwas anders sieht die Sache bei Fähigkeiten aus, die Sie sich noch bis zum Bewerbungsgespräch aneignen wollen oder die nur ein wenig Auffrischung benötigen. So können Sie beispielsweise grundlegende Sprach- oder EDV-Kenntnisse im Lebenslauf beschönigen – wenn Sie sich anschließend wirklich um diese kümmern.

Gut zu wissen: Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie etwa 70 bis 75 Prozent der Anforderungen aus einer Stellenanzeige erfüllen. Lügen im Lebenslauf, um auf 100 Prozent der verlangten Fähigkeiten zu kommen, sind gar nicht nötig.

Welche Tricks durchschauen Personaler sofort?

Erfahrene Personaler merken schnell, wenn etwas mit dem Lebenslauf nicht stimmt. Ein Klassiker ist zum Beispiel das Weglassen von Monatsangaben, um über längere berufliche Auszeiten hinwegzutäuschen. Der Trick wird in der Regel schnell durchschaut.

Doch selbst wenn auf den ersten Blick nichts auffällt und Ihre Bewerbung in die engere Auswahl kommt, ist das keine Garantie für einen Durchmarsch. Denn nun sichtet die Personalabteilung die Unterlagen noch einmal genauer und begutachtet auch Anlagen wie Arbeitszeugnisse.

Stimmen diese nicht mit den Angaben in Lebenslauf und Anschreiben überein, werden die Personaler stutzig. Ihre Bewerbung fliegt dann entweder sofort raus oder Sie müssen sich im Bewerbungsgespräch auf kritische Fragen gefasst machen.

Statt zu lügen: Wie machen es Bewerber richtig?

Wer sich ehrlich für eine Stelle interessiert und genau weiß, welche seiner Fähigkeiten dem Unternehmen einen Mehrwert bieten, beeindruckt in der Regel immer mehr als jemand, der seine Leistungen künstlich aufbauscht.

Seien Sie deshalb klar in Ihrer Wortwahl und nennen die Dinge beim Namen, statt auf schwammige Floskeln zurückzugreifen, unter denen sich niemand etwas vorstellen kann. Sie dürfen dabei durchaus selbstbewusst auftreten und Ihre Stärken betonen. Dass Sie nicht lügen dürfen, heißt schließlich nicht, dass Sie sich unter Wert verkaufen sollten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stepstone: "Lügen im Lebenslauf: Wie viel Schummelei ist erlaubt?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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