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Hartz IV: Sanktionen für Bezieher unter 25 Jahren ausgesetzt


Nach Gerichtsurteil
Keine Sanktionen mehr für junge Hartz-IV-Bezieher

Von afp
Aktualisiert am 14.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Eingang einer Agentur für Arbeit: Hatz-IV-Kürzungen treffen in Familien vor allem die Kinder, da schon ihr Regelbedarf niedrig angesetzt ist. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Eingang einer Agentur für Arbeit: Hatz-IV-Kürzungen treffen in Familien vor allem die Kinder, da schon ihr Regelbedarf niedrig angesetzt ist. (Symbolbild) (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Eine Hartz-IV-Reform soll unter anderem verhindern, dass Kinder unter gekürzten Bezügen der Eltern leiden. Durch die geplante Gesetzesänderung fallen Sanktionen weg. Bedeutet das für betroffene Familien mehr Geld?

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesagentur für Arbeit Sanktionen auch gegen Betroffene unter 25 Jahren ausgesetzt. "Wir verschicken derzeit keine Sanktionsbescheide", sagte Arbeitsagentur-Chef Detlef Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Den Jobcentern sei mitgeteilt worden, dass die vom Gericht angemahnte Änderung der Sanktionspraxis auch für junge Arbeitslose gelte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern stark eingeschränkt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden – mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Urteil bezog sich nur auf Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahren.

Aktuell keine Bescheide wegen Sanktionen

"Arbeitslose, die aktuell mit Abzügen von 60 oder 100 Prozent sanktioniert werden, bekommen ihre Sanktionen auf 30 Prozent reduziert." Bis Ende November soll eine rechtlich verbindliche Übergangslösung feststehen, die bis zur gesetzlichen Neuregelung übernimmt. Eine Umgestaltung der Hartz-IV-Gesetzeslage ist für kommendes Jahr angestrebt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte, Sanktionen für Familien mit Kindern komplett abzuschaffen. "Bundesregierung und Bundestag sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von letzter Woche zum Anlass zu nehmen, die bisherige Hartz-IV-Mithaftung von Kindern für ihre Eltern zu beenden", erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann am Donnerstag.

"Die schlichte Umsetzung des Karlsruher Urteils ist aus Sicht von Familien mit Kindern zu wenig", erklärte er. "Kinder leiden unter jeder Kürzung der Hartz-IV-Leistungen, denn schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum." Jede Kürzung sei somit eine "außergewöhnliche Härte für die Kinder".

Der Bundestag debattiert am Donnerstagnachmittag über einen gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken, der unter anderem eine Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen fordert. Beraten wird außerdem über eine Vorlage der FDP, die insbesondere auf großzügigere Zuverdienstregeln für Hartz-IV-Bezieher abzielt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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