Arbeitsrecht Dürfen sich Angestellte über ihr Gehalt austauschen?
Wollen Sie eine Gehaltserhöhung verhandeln, ist das Einkommen der Kollegen interessant. Oft verbietet eine Klausel im Arbeitsvertrag jedoch den Austausch. Ist ein Gespräch über die Vergütung rechtlich erlaubt?
Über ihr Gehalt zu sprechen, ist vielen Beschäftigten unangenehm. Vor der Verhandlung über eine Lohnerhöhung ist das Einkommen der Kollegen aber von Interesse. Aus arbeitsrechtlicher Perspektive ist der Austausch über Gehälter durchaus erlaubt.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit meist ungültig
Es sei zwar bei Arbeitgebern beliebt, eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die das verbietet. "Doch solche Klauseln sind unwirksam", sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Selbst wer eine entsprechende Formulierung in seinem Vertrag vorfindet, darf sich also mit den Kollegen über sein Gehalt austauschen. Der Arbeitgeber dürfte einen Mitarbeiter lediglich dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn er ein berechtigtes Interesse begründen kann. Ein Unternehmen könne beispielsweise damit argumentieren, dass der Betriebsfrieden gestört wird, wenn die Belegschaft sich über die Gehälter austauscht.
Gehalt nur sehr selten Betriebsgeheimnis
Die Chancen, sich damit im Streitfall durchzusetzen, stehen Markowski zufolge aber sehr schlecht: "Wenn so etwas den Betriebsfrieden stören würde, sagt das ja schon einiges über die Gehaltsstrukturen insgesamt aus." Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung, und das wiegt in diesem Fall schwerer als das Arbeitgeberinteresse.
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Auch der Verweis des Arbeitgebers auf das Betriebsgeheimnis kann Jürgen Markowski zufolge nur in absoluten Ausnahmefällen ein Argument sein. "Schließlich sprechen Angestellte in der Regel nur über ihr eigenes Gehalt, nicht über die komplette Gehaltsstruktur eines Unternehmens", sagt der Fachanwalt. Dadurch ergibt sich in der Regel auch kein Nachteil des Arbeitgebers gegenüber der Konkurrenz.
- Nachrichtenagentur dpa