Bufdi oder FSJ Im Freiwilligendienst Erfahrung sammeln
Darmstadt (dpa) - Bei den Freiwilligendiensten gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede:
Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem ökologischen Freiwilligendienst dürfen alle Interessierten vom Ende der Vollzeitschulpflicht bis zum 27. Geburtstag teilnehmen. Er kann in Einzelfällen auch im Ausland absolviert werden. Die Träger sind vom Bundesland anerkannte Einrichtungen. Ein solches von den Ländern und vom Bund gefördertes Jahr kann nur einmal absolviert werden. Die Möglichkeit gibt es seit Jahrzehnten.
Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es nach dem Ende der Schulpflicht keine Altersbegrenzung. Ein Einsatz im Ausland ist nicht möglich. Träger ist ausschließlich der Bund. Er wurde 2011 als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes geschaffen. Sogenannte Bufdis, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit arbeiten.
Die Aufgabenfelder bei beiden Dienste sind weitgehend identisch. Während der Dienstzeit müssen von den Trägern auf das Aufgabengebiet abgestimmte Fortbildungsseminare angeboten werden. Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel ein Jahr, kann aber auch verkürzt oder verlängert werden.