Das Azubi-Einmaleins Wissenswertes zum Ausbildungsstart
München (dpa/tmn) - Mit der Ausbildung beginnen Berufsanfänger einen neuen Lebensabschnitt. Besonders die erste Zeit ist voller neuer Erfahrungen und Herausforderungen. Damit der Start gut klappt, ist einiges zu beachten - auf persönlicher wie auf rechtlicher Ebene.
- Sie oder Du?: "Damit haben immer noch ganz viele Azubis am Anfang Probleme", sagt Sabine Bleumortier , Ausbildungstrainerin aus München. "Das geht soweit, dass sie es manchmal wochenlang direkt vermeiden, ihren Ausbilder anzusprechen." Um unangenehmes Rumgedruckse zu vermeiden, sollten Azubis sich trauen, einfach nachzufragen.
- Smartphone: Auch das Handy ist ein großes Thema, wenn man frisch ins Arbeitsleben startet. "Man sollte generell versuchen, einen guten Eindruck zu hinterlassen", empfiehlt Bleumortier. Erstmal bleibt das Telefon in der Tasche, im Zweifel orientiert man sich an Kollegen.
- Anschluss finden: Gerade hatte man noch seine Schulfreunde um sich, auf einmal sind da viele neue Kollegen - und die sind vielleicht alle viel älter als man selbst. Bleumortier rät, sich als Azubi in die Gespräche einzubringen und die Kollegen in die Mittagspause zu begleiten. "Nur sich in den Mittelpunkt drängeln, das sollten Auszubildende vermeiden."
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- Ausbildungsvertrag: Ohne einen schriftlichen Vertrag sollte kein Azubi eine neue Stelle anfangen. "Darin sollte alles Wichtige festgehalten sein. Also zum Beispiel: Wer ist der verantwortliche Ausbilder? Was ist das Ziel der Ausbildung, wie ist sie gegliedert?", sagt Daniel Gimpel, Referent für Berufsausbildung bei der DGB Jugend.
- Ausbildungsinhalte: Neben einem Vertrag gibt es im Optimalfall auch einen betrieblichen Ausbildungsplan. "Der Plan bietet den Auszubildenden Orientierung, welche Aufgaben sie erwarten", sagt Gimpel. Liegt kein Plan vom Betrieb vor, können Auszubildende immer den Ausbildungsrahmenplan angucken. Er ist Teil der Ausbildungsordnung, die es für jeden Beruf gibt.
- Überstunden: Die Arbeitszeiten für Auszubildende sind eigentlich genau im Vertrag geregelt. Überstunden sind in der Ausbildung in der Regel nicht vorgesehen, sagt Daniel Gimpel. "Ein Lernverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis." Wer dennoch regelmäßig in großem Umfang Überstunden machen muss, sollte einen Freizeitausgleich einfordern.
- Berichtsheft: Im Berichtsheft dokumentieren Azubis, was sie gelernt haben. In das Heft sollten sie nur schreiben, was sie wirklich gemacht haben - oder auch Tätigkeiten, die womöglich nicht zur Ausbildung gehören. "Das kann im Zweifelsfall ein Nachweis sein, wenn es mal Probleme oder Streitigkeiten zwischen Azubi und dem Betrieb gibt", erklärt DGB-Referent Gimpel.
- Schlechter Start mit dem Chef: Passiert Azubis gleich in den ersten Tagen und Wochen ein Ausrutscher, ist das schnell ausgebügelt - sei es, dass man zu spät in den Betrieb kommt oder das Handy im unpassenden Moment klingelt. "Am besten nimmt der Azubi einfach seinen ganzen Mut zusammen, geht zum Chef und sagt "Das tut mir leid. Ich möchte mich für mein Verhalten entschuldigen. Können wir nochmal von vorne anfangen?"", erklärt Sabine Bleumortier.
- Ausbildungsplatzwechsel: Wer nach den ersten Wochen merkt, dass die Ausbildung doch nicht die richtige ist oder gar mit Problemen wie Mobbing zu kämpfen hat, sollte sich nicht unnötig quälen. "Ein Ausbildungswechsel ist kein Beinbruch", sagt Daniel Gimpel. Wer kündigen möchte, beendet das Ausbildungsverhältnis am besten mit einem Aufhebungsvertrag. Wichtig aber: Erst eine neue Ausbildungsstelle finden, dann kündigen.
Literatur:
Isabell Pohlmann: "Ausbildung und Studium. Geld, Recht, Versicherungen in einer spannenden Zeit", Verbraucherzentrale NRW 2019, 16,90 Euro, ISBN: 987-3-86336-107-5.