t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Streikrecht: Warum dürfen Beamte nicht streiken?


Urteil zum Streikrecht erwartet
Warum dürfen Beamte nicht streiken?

Von afp
08.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Eine Demonstrantin trägt eine Veste mit der Aufschrift "GEW": Das Streikrecht steht auf dem Prüfstand, weil Lehrer während der Dienstzeit an Protesten und Streiks der GEW teilnahmen. (Symbolbild.)Vergrößern des Bildes
Streik: Das Streikrecht steht auf dem Prüfstand, weil Lehrer während der Dienstzeit an Protesten und Streiks der GEW teilnahmen. (Symbolbild.) (Quelle: Fabian Sommer/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag, den 12. Juni 2018, sein Urteil zur Frage, ob Beamte in Deutschland streiken dürfen. Konkret geht es um die Frage, ob beamteten Lehrern ein Streikrecht zusteht. Doch die Entscheidung dürfte wegweisend für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland sein.

Warum dürfen Beamte nicht streiken?

Das Streikverbot wird aus Artikel 33 des Grundgesetzes abgeleitet. Es wird als Kernbestandteil der dort aufgeführten "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" angesehen. In der Praxis bedeutet das: Beamte sind im Prinzip unkündbar und bekommen eine lebenslange Versorgung, dürfen aber eben beispielsweise nicht streiken.

Wieso steht dieses Streikverbot nun auf dem Prüfstand?

Vor das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe zogen vier beamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie nahmen während der Dienstzeit an Protesten und Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teil, wofür sie disziplinarrechtlich geahndet wurden. Unterstützt werden sie in Karlsruhe von der GEW, die bereits seit den 70er Jahren gegen das Streikverbot für beamtete Lehrer kämpft.

Geht es in Karlsruhe nur um beamtete Lehrer?

Nicht nur, die grundsätzliche Bedeutung des Urteils ist auch dem Verfassungsgericht bewusst. "Es wäre vielleicht übertrieben, dass im vorliegenden Verfahren über die Zukunft des Berufsbeamtentums entschieden wird", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verhandlung im Januar. Die Entscheidung habe aber "sicher erhebliche Bedeutung" dafür.

Wie argumentieren die Gegner des Streikverbots?

Sie berufen sich einerseits auf Artikel neun des Grundgesetzes, der die sogenannte Koalitionsfreiheit regelt. Daraus abgeleitet wird das Streikrecht für Gewerkschaften und Arbeitnehmer. Die Kläger sehen dieses Grundrecht verletzt und meinen, dass auch Beamte oder jedenfalls beamtete Lehrer streiken dürfen.

Vor allem fühlen sich die Gegner des Streikverbots aber durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus den Jahren 2008 und 2009 zum Streikrecht türkischer Beamter bestärkt. Die Straßburger Richter sahen die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht als ein Menschenrecht an, das Beschäftigten nicht einfach mit Verweis auf einen Beamtenstatus abgesprochen werden könne. Als Ausnahme betrachteten sie Beamte mit hoheitlichen Aufgaben wie etwa Polizisten.

Wie verlief die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht?

Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) persönlich verteidigte in Karlsruhe das Streikverbot für Beamte. Beamte seien in gewisser Weise privilegiert, dem stünden aber Pflichten gegenüber. "Eine Rosinenpickerei darf es nicht geben", sagte de Maizière. Es handle sich um ein Gesamtsystem, "das ohne Streikverbot seinen Sinn verlöre".

Ein zentrales Thema der Verhandlung waren die Entscheidungen des EGMR in Straßburg zu den türkischen Beamten. Damit ging es auch darum, ob zwischen Beamten mit hoheitlichen und nicht hoheitlichen Aufgaben unterschieden werden muss. Die Richter thematisierten auch die Unterschiede zwischen den Lehrern in Deutschland – von den rund 800.000 Pädagogen stehen nur drei Viertel in einem Beamtenverhältnis.

Dennoch scheint es schwer vorstellbar, dass das deutsche Streikverbot für Beamte kippt. Am Dienstagmorgen werden die Verfassungsrichter ihre Antwort darauf geben – nicht nur Lehrer und andere Beamte werden dann genau nach Karlsruhe schauen.

Verwendete Quellen
  • AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website