Gewerkschafts-Studie Minijobber bekommen oft keinen Mindestlohn
Viele Minijobber verdienen teils deutlich weniger als der gesetzliche Mindestlohn, der ihnen zusteht. Das hat eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ergeben.
Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) zitierte daraus. Demnach bekam 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt; mittlerweile liegt er bei 8,84 Euro.
"Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert laut "SZ" fest. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar "noch längst nicht flächendeckend angewendet".
Teilweise würden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt. So bekomme etwa jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde. Die Forscher forderten mehr Kontrollen.
Geringe Abgaben für Minijobber
Minijobs sind auf 450 Euro im Monat beziehungsweise auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Die Abgaben für den Minijobber liegen bei höchstens 3,7 Prozent (gewerblich) beziehungsweise 13,7 Prozent (privat). Den Rest der Abgaben von bis zu 31,3 Prozent (gewerblich, 14,8 Prozent privat) trägt der Arbeitgeber. Sie werden direkt an die Minijob-Zentrale, einen Rentenversicherungsträger, abgeführt.
Für ihre Studie werteten die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13.000. Berufe, für die damals der Mindestlohn noch nicht galt, wurden herausgefiltert. Letzte branchenspezifische Ausnahmen für den Mindestlohn enden zum 31. Dezember 2017.