Rückschlag im Kirch-Prozess Ackermann beim Verfassungsgericht abgeblitzt
Herbe Schlappe für Josef Ackermann: Der frühere Deutsche-Bank-Chef kann im Dauerstreit der Bank mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch nicht auf die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts zählen. Die Kirch-Anwälte dürfen die im Schadenersatzprozess gegen den deutschen Branchenprimus beschlagnahmten Dokumente verwenden.
Beschwerde abgelehnt
Das Gericht habe Ackermanns Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das höchste deutsche Gericht (Az.: 2 BvR 2657/13). Damit sei auch ein Eilantrag zu dem Verfahren abgelehnt. "Die Entscheidung ist ohne weitere Begründung ergangen", teilten die Verfassungshüter mit.
Verfassungsbeschwerde gegen Einsichtnahme
Ackermanns Anwälte wollten mit einer Verfassungsbeschwerde verhindern, dass die klagenden Kirch-Erben in dem Verfahren gegen die Deutsche Bank Dokumente nutzen können, die bei einer Razzia in der Bank beschlagnahmt worden waren.
Der Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Ackermann, seinen Vorgänger bei der Bank, Rolf Breuer, und den aktuellen Bankchef Jürgen Fitschen. Die Manager stehen unter dem Verdacht, in einem Zivilverfahren um milliardenschweren Schadenersatz wegen der Kirch-Pleite vor dem Oberlandesgericht München (OLG) falsche Angaben gemacht zu haben.
Bank 2012 zu Schadenersatz verurteilt
Am Ende wurde die Bank im Dezember 2012 dennoch zu Schadenersatz verurteilt, die Höhe wird derzeit noch ermittelt. Im Zuge des Strafverfahrens hatten Staatsanwälte Ende 2012 die Deutsche Bank durchsucht und dabei zahlreiche Dokumente beschlagnahmt.
In diese Papiere wollte die Kirch-Seite Einblick haben - und bekam das nach Protest der Bank vom Amtsgericht München auch gestattet. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar - daher der Gang nach Karlsruhe. Darüber, was in den vielen Dokumenten steht, ist öffentlich nichts bekannt - also auch nicht, welche Rolle die Papiere in den Verfahren noch spielen könnten. Ackermanns Anwalt wollte sich dazu nicht äußern. Die Kirch-Seite war zunächst für Stellungnahmen nicht zu erreichen.
Gerangel um beschlagnahmte Dokumente
Das OLG München hatte gegen sein Urteil Ende 2012 keine Revision zugelassen. Die Bank versucht deswegen seither mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zu erreichen, dass sich der BGH doch noch mit dem Spruch befasst.
Der Ausgang ist offen, ebenso die Frage, ob die Unterlagen auch in einem theoretisch möglichen neuen Verfahren die Lage der Bank verschlechtern könnten. Dass die Kirch-Erben die Erkenntnisse aus den Dokumenten in einem solchen Fall benutzen dürfen, lässt sich nach Ablehnung der Verfassungsbeschwerde nicht mehr verhindern.