Beruf & Karriere Urlaubsentgelt: Wie ist die Lohnfortzahlung geregelt?
Urlaubsentgelt wird für die Zeit des Jahresurlaubs gezahlt und ist gesetzlich genau geregelt. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung einen Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr, der am Stück oder auch in Teilen genommen werden kann. Häufig erhalten Arbeitnehmer aber auch mehr bezahlten Urlaub, 30 Tage pro Jahr sind keine Seltenheit. Doch wie werden Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt berechnet, und welche rechtlichen Ansprüche haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Zahlung von Urlaubsentgelt
Jeder Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte mit Urlaubsanspruch hat auch einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Urlaubszeit. In der Regel erhält der Arbeitnehmer während der Urlaubszeit einfach sein normales Gehalt weiter, so als wenn er tatsächlich arbeiten würde. Der individuelle Anspruch auf Urlaubsentgelt leitet sich von der im Arbeitsvertrag festgelegten Stundenzahl beziehungsweise der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab. Teilzeitbeschäftigte erhalten demnach auch im Urlaub nur ein "Teilurlaubsentgelt".
Urlaubsgeld ist nicht gleich Urlaubsentgelt
Das Urlaubsgeld ist ähnlich wie das Weihnachtsgeld eine freiwillige Sonderzahlung, die nicht in jedem Betrieb gewährt wird. Die Sonderzahlung wird in der Regel einmalig pro Jahr an die Mitarbeiter ausgezahlt, sofern das im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Eigentlich soll das Urlaubsentgelt schon vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden, tatsächlich wird es in den meisten Fällen jedoch zu einem bestimmten Termin gezahlt.
Wenn der Mitarbeiter nach der Auszahlung kündigt, kann es sein, dass er einen Teil des Urlaubsgeldes zurückzahlen muss. Die Höhe der Zahlung wird in jedem Unternehmen individuell festgelegt und hängt auch von der Art der Beschäftigung und der Höhe des Gehaltes ab. Häufig zahlen Arbeitgeber eine Pauschale von einem halben oder ganzen Monatsgehalt, in Einzelfällen kann es aber auch höher oder niedriger ausfallen. Das Urlaubsgeld muss, wie das normale Gehalt auch, versteuert werden.