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Kampf gegen Altersarmut: Das sind die Eckpunkte der Grundrente


Kampf gegen Altersarmut
Das sind die Eckpunkte der Grundrente

Von reuters, dpa, mak, sm

Aktualisiert am 08.07.2020Lesedauer: 4 Min.
Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Grundrente soll viele Rentner unterstützen.Vergrößern des Bildes
Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Grundrente soll viele Rentner unterstützen. (Quelle: Martin Wagner/imago-images-bilder)
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Nach langem Hin und Her in der großen Koalition hat der Bundestag die Grundrente beschlossen. Doch was bedeutet sie für Rentner? Die wichtigsten Punkte des Gesetzes im Überblick.

Der Bundestag hat die Grundrente beschlossen. Mit ihr soll "das Vertrauen in das Grundversprechen des Sozialstaats und in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung" gestärkt werden. Jetzt muss das Projekt am Freitag nur noch den Bundesrat passieren. Sie soll zum 1. Januar 2021 für Bestands- und Neurentner eingeführt werden.

Über kaum ein Vorhaben hat die große Koalition so lange gestritten wie über die Grundrente. Alle wollten diesen Aufschlag auf die Grundsicherung bei Minirenten für langjährige Versicherte, doch die Vorstellungen gingen auseinander. t-online.de klärt die wichtigsten Fragen zu der neuen Rente.

Wo liegt das Problem?

Das Problem ist die Altersarmut: Ende 2018 waren laut Statistischem Bundesamt rund 559.000 Menschen auf die Grundsicherung im Alter angewiesen. Das sind gut drei Prozent aller im Rentenalter.

Studien gehen davon aus, dass etwa dreimal so viele Ältere aufgrund ihres geringen Einkommens Anspruch auf Sozialhilfeleistungen hätten, diesen aus Scheu oder Scham aber nicht geltend machen. Um über die Runden zu kommen, benötigen Ältere derzeit laut Statistikamt rund 800 Euro monatlich für Lebenshaltung und ihre Wohnung.

Wer soll Grundrente bekommen?

Im Startjahr 2021 sollen 1,3 Millionen Menschen Grundrente bekommen können, davon 70 Prozent Frauen. Die Grundrente richtet sich an Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen.

Der Zuschlag soll ab 33 Beitragsjahren gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen (siehe unten).

Was hat es mit der Einkommensprüfung auf sich?

Die Grundrente sollen nur Menschen mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen bekommen. Das wird durch die sogenannte Einkommensprüfung erfasst. Bei dieser soll das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension, oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge geprüft werden. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.

Werbungskosten und Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht – die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.

Wie hoch sind die geplanten Einkommensgrenzen?

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (für Singles) oder 1.950 Euro (für Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele um 30 Euro niedriger aus.

Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Wie soll die Grundrente berechnet werden?

Das Verfahren ist ziemlich kompliziert (siehe unten). In die Berechnung fließen nur Zeiten mit Beiträgen ein, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr betrug diese Spanne etwa 972 bis 2.593 Euro brutto.

Wie funktioniert die Berechnung konkret?

Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro pro Monat.

Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte – höchstens aber auf 0,8 Punkte. Dann wird der Wert wieder verringert, um 12,5 Prozent. Damit will die Koalition das sogenannte Äquivalenzprinzip hochhalten, wonach die Rente eigentlich von der Höhe der Beiträge abhängt.

Was kann das zum Beispiel bei einer Rente von rund 750 Euro bedeuten?

Das kommt darauf an, ob Sie in West- oder Ostdeutschland leben. Deutlich wird das an zwei Beispielen.

  • Beispiel 1: eine Sekretärin im Westen mit 38 Versicherungsjahren und zwei Kindern. Für die Grundrente werden nur 26 Jahre berücksichtigt, denn in den anderen Jahren kam sie nur auf Beiträge, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittslohns betragen. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente beträgt 754 Euro – der Grundrentenzuschlag 75 Euro.
  • Beispiel 2: eine Verkäuferin in Dresden mit 39 Arbeitsjahren mit 60 Prozent des Durchschnittslohns ohne andere Einkünfte bekommt 746 Euro Rente – und 195 Euro Zuschlag.

Wie hoch sind die Kosten – und wie groß der Verwaltungsaufwand?

Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten. Eigentlich wollte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) dieses Geld über eine Finanztransaktionssteuer finanzieren. Doch die ist nicht in Sicht. Nun kommt es aus dem Bundeshaushalt, zum Ärger der Union.

Bei 1,3 Millionen Empfängern bedeutet dies rechnerisch einen Durchschnittszuschlag von rund 83 Euro im Monat. Die Gesamtkosten für den Bund für das Gesetzpaket sollen auf 1,9 Milliarden Euro pro Jahr bis 2025 steigen.

Beantragen müssen soll man die Grundrente nicht. Auch der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch klappen. Die Rentenversicherung bekommt trotzdem viel zu tun. So sollen etwa 640 Beschäftige ein Jahr lang brauchen, um zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten.

650 Beschäftigte sollen bei Bestandsrentnern ausländische Einkommen prüfen, die nicht automatisch abgeglichen werden können. Vorgesehen sind auch Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstituten für die geforderten Angaben zu Kapitalerträgen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
  • "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen"
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