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Altersvorsorge: Kann "Schweizer Modell" deutsche Rente retten?


Sinkendes Rentenniveau, höheres Rentenalter
Kann das "Schweizer Modell" die deutsche Rente retten?

t-online, Eine Analyse von Bernhard Vetter

20.09.2016Lesedauer: 4 Min.
Das "Schweizer Modell" bei der Rente gilt oft als Vorbild.Vergrößern des Bildes
Das "Schweizer Modell" bei der Rente gilt oft als Vorbild. (Quelle: dpa-bilder)
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Das deutsche System der Altersvorsorge kränkelt: Das Rentenniveau sinkt allmählich, das Renteneintrittsalter steigt. Viele Deutsche schauen deshalb ein wenig neidisch auf die Schweiz, wo alles angeblich viel besser ist.

Aber warum erscheint vielen, darunter Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und die AfD, das "Schweizer Modell" so verheißungsvoll? AfD-Chef Jörg Meuthen sagte schon im April, von einer Rente nach Schweizer Vorbild profitierten "die kleinen Leute" und die Rentenkasse hätte mehr Spielraum. Bouffier kann sich vorstellen, dass auch Freiberufler und Handwerker in die gesetzliche Rente einzahlen - wie es in der Schweiz der Fall ist.

Auch das Schweizer System hat aber so seine Probleme. Es kann sich genauso wenig wie das deutsche dem demografischen Wandel entziehen. Und genau wie in Deutschland schrecken auch in der Schweiz die Politiker vor grundlegenden Reformen zurück.

Alle müssen einzahlen

Anziehungskraft übt hauptsächlich die erste von - wie in Deutschland - insgesamt drei Säulen der Vorsorge aus: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). In diese Rentenkasse muss in der Schweiz jeder einzahlen, der Geld verdient, also neben den Angestellten auch die Selbstständigen und die Beamten.

Und das unbegrenzt. Eine Beitragsbemessungsgrenze wie in Deutschland gibt es nicht. Selbst Vermögen werden unter bestimmten Voraussetzungen herangezogen.

Dennoch sind die Renten später gedeckelt. Unabhängig davon, wie viel Rentenbeiträge einmal gezahlt werden mussten, beträgt die Rente derzeit maximal 2350 Franken (ca. 2150 Euro) im Monat. Die Minimalrente liegt bei 1175 Franken (1075 Euro). Was sich nach viel anhört, reicht bei den deutlich höheren Lebenshaltungskosten aber nur für eine Grundabsicherung.

Nicht ohne weiteres übertragbar

In der Schweiz scheint sich dennoch niemand an der fehlenden Beitragsbemessungsgrenze zu stören. In Deutschland könnten jedoch rechtliche Probleme entstehen, wenn sie abgeschafft würde. So schrieb der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schon 2008 in einem Vergleich der beiden Systeme: "Nach dem Grundgesetz ist ein 'Übermaß' an Zwang zu staatlicher Vorsorge nicht erlaubt, weil Versicherte mit höherem Einkommen weniger schutzbedürftig sind und in anderer Form zusätzlich vorsorgen können."

Doch Gesetze können geändert werden - letztlich ist es eine Frage der Mentalität. Da es sich aber um einen Systemwechsel handeln würde, geht etwa die OECD von einem "gleitenden Übergang" aus, der 30 bis 40 Jahre dauern könnte. Das hängt mit dem Eigentumsschutz aus dem Grundgesetz zusammen, der sich auch auf Renten und Rentenanwartschaften erstreckt.

Aber was ist mit der breiteren Basis, auf der die Schweizer AHV steht, weil ja alle einzahlen müssen? Vielleicht würde es dem sozialen Frieden in Deutschland dienen, wenn neben Angestellten auch Handwerker, Beamte und Politiker Beiträge für die selbe staatliche Rentenkasse abführen würden. Viel helfen würde es aber nicht.

Die Milchmädchenrechnung

Zwar würde die Rentenkasse zunächst von mehr Beitragszahlern und Beiträgen profitieren. Das könnte das Rentenniveau stützen und den Rentenbeitragssatz senken. Doch die neuen Beitragszahler erwerben natürlich auch Ansprüche und werden irgendwann selbst zu Rentnern. Man würde also sehenden Auges die Zahl künftiger Leistungsempfänger erhöhen, obwohl man schon jetzt weiß, dass die Beitragszahler dann weniger zahlreich sein werden als heute.

Diese erste Säule ist in beiden Ländern umlagefinanziert - die Beiträge werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. Letztlich handelt es sich also um eine Milchmädchenrechnung, wenn man lediglich heute auf mehr Einzahler schielt und dabei die zusätzlichen Empfänger in der Zukunft ausblendet.

Schweizer Rentenkasse hat Finanzierungsproblem

Man darf auch dies nicht vergessen: Die Schweizer AHV zahlt schon jetzt mehr aus als sie einnimmt, obwohl 20 Prozent der Renten aus Steuermitteln kommen und nicht aus Beiträgen. Das kann also nicht mehr lange gut gehen. Aktuell gibt es noch Rücklagen, aber schon in vier Jahren droht eine Milliardenlücke.

Im Jahr 2020 soll deshalb die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt erhöht werden und - falls nötig - zu einem späteren Zeitpunkt nochmals um einen halben Punkt auf dann 9,5 Prozent. Frauen können künftig außerdem nicht mehr mit 64 Jahren in Rente gehen, sondern müssen wie die Männer bis 65 warten. Dass die Schweizer bei der Lebenserwartung inzwischen sogar die Japaner überholt haben, setzt das System zusätzlich unter Druck.

Zu einer automatischen Anhebung des Renteneintrittsalters mag sich die Schweizer Politik aber nicht durchringen. Schließlich müssen die Eidgenossen in ein oder zwei Jahren über die Reform abstimmen - und könnten sie deshalb ablehnen.

Schweizer brauchen unbedingt zwei Säulen

Wie schon erwähnt, bietet die erste Säule des "Schweizer Modells" nur eine Grundabsicherung bei der Rente. Die zweite Säule ist die je nach Einkommen ebenfalls verpflichtende betriebliche Altersvorsorge, deren Beiträge sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Selbstständige können mitmachen oder direkt auf die dritte Säule setzen.

Die dritte Säule ist die freiwillige private Vorsorge, die steuerlich gefördert wird. Im Grunde also alles wie in Deutschland - nur dass hierzulande die erste Säule für über 80 Prozent der Rente steht, während es in der Schweiz nur etwa 40 Prozent sind.

Die betriebliche Altersvorsorge, organisiert in etwa 2000 Pensionskassen, steht in der Schweiz für rund ein Drittel der Rente. Und über die dritte Säule nehmen die Schweizer noch einmal rund ein Viertel ihrer Altersbezüge ein.

Mit anderen Worten: Die Schweizer erzielen nur in Verbindung der ersten beiden Säulen ein ähnliches Versorgungsniveau wie die Deutschen mit ihrer ersten Säule.

Auch Schweizer neigen zur Vernachlässigung der privaten Vorsorge

Doch das Niedrigzinsumfeld geht auch an der Schweiz nicht spurlos vorbei. Anbieter privater Vorsorgeprodukte stellen fest, dass die Schweizer nicht so stark vorsorgen wie sie müssten und auch gerne mal von zu optimistischen Annahmen über die eigene Gesundheit im Alter ausgehen. Hier unterscheiden sie sich also ebenfalls nur wenig von den Deutschen.

Was bleibt demnach an Vorbildhaftem des "Schweizer Modells" übrig? Bei näherem Hinsehen nicht viel:

  • Die erzielbaren Einnahmen aus der ersten Säule sind trotz einer breiten Basis an Beitragszahlern und einem unbestreitbaren Umverteilungseffekt zu gering, um allein damit über die Runden zu kommen.
  • Die Teilnahme an der zweiten Säule ist derzeit erst ab einem Einkommen von 21.000 Franken (19.225 Euro) Pflicht und spielt damit vor allem bei Frauen und Teilzeitbeschäftigten nur eine untergeordnete Rolle, auch wenn die geplante Rentenreform vorsieht, die Schwelle auf 14.000 Franken (12.800 Euro) abzusenken.
  • Und die dritte Säule stellt Bezieher von kleinen Einkommen vor die selben Herausforderungen wie überall sonst auch.
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