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Bahn scheitert vor Gericht: GDL darf weiter streiken


Bahn scheitert erneut vor Gericht
GDL darf weiter streiken

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 12.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Lokführergewerkschaft GDLVergrößern des Bildes
GDL-Chef Claus Weselsky: Die Lokführer dürfen weiterstreiken. (Quelle: Carsten Koall/dpa/dpa)
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Die Deutsche Bahn wollte den Streik der Lokführer vor Gericht stoppen. Doch das Landesarbeitsgericht winkt ab. Die GDL darf weiterhin streiken.

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt.

Um ihre Forderungen im Tarifkonflikt mit der DB durchzusetzen, geht die GDL nun mit Wellenstreiks vor. Die Maßnahme ist nach Ansicht des Gerichts zulässig. Das Landesarbeitsgericht urteilte wie das Arbeitsgericht: Die Verhältnismäßigkeit sei nicht verletzt. Die Ankündigungsfrist der GDL sei "ausreichend" gewesen.

Sechste Arbeitskampf in der Tarifrunde

Der aktuelle Streik der Lokführer im Personenverkehr begann in der Nacht zum Dienstag um zwei Uhr und soll 24 Stunden dauern, wie eine Bahnsprecherin am Morgen bestätigte. Fahrgäste müssen mit großen Einschränkungen rechnen.

Die Bahn hat einen Notfahrplan organisiert, der im Fernverkehr etwa ein Fünftel des Zugverkehrs sichert. Der Regionalverkehr und die S-Bahnen der Deutschen Bahn sind ebenfalls betroffen. Auch nach dem Ende des Streiks am Mittwoch müssen Fahrgäste weiter mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen. Im Güterverkehr begann der Streik schon am Montagabend.

Es ist bereits der sechste Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in der laufenden Tarifrunde. Die Bahn versuchte am Montag erfolglos, den Streik noch gerichtlich stoppen zu lassen – und kündigte daraufhin an, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Berufung gehen zu wollen. Wieder erfolglos.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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